Für Schweizer Banken sollen künftig strengere Eigenmittelvorschriften gelten. Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) hat am Montag eine entsprechende Verordnung in die Anhörung geschickt. Die darin enthaltenen Vorschriften gehen teilweise über den internationalen Mindeststandard hinaus.
Auf den internationalen Anforderungskatalog mit dem Namen „Basel III“ hatte sich ein internationales Gremium aus Notenbankern und Regulierungsbehörden im August 2010 geeinigt. Es ersetzt das Vorgängermodell „Basel II“, das die Finanzkrise nicht verhindern konnte.
Ziel ist es, dass die Banken über mehr und qualitativ bessere Eigenmittel verfügen. Damit sollen sie künftig gewappnet sein für allfällige Krisen. Die Banken müssen demnach unter anderem ihre Kernkapitalquote bis 2015 von zwei auf 4,5 Prozent steigern.
Anfang 2013 in Kraft
Die am Montag in die Anhörung geschickte Verordnung geht punktuell über die Anforderungen von „Basel III“ hinaus. So legt die Finanzmarktaufsicht FINMA in Abhängigkeit von der Grösse der Bank „Schweizer Zuschläge“ fest. Die Eigenmittelanforderungen liegen somit 7 bis 8 Prozent über dem internationalen Standard.
Die Vorschriften sollen Anfang 2013 in Kraft treten und bis Ende 2018 vollständig umgesetzt sein, wie das EFD am Montag mitteilte.
Während die Verordnung bei der Frage der Kapitalpuffer weiter geht als das internationale Regelwerk, bleiben einzelne Punkte von „Basel III“ noch unerfüllt – dazu gehört die Einrichtung von konjunkturabhängigen antizyklischen Puffern. Diese Frage soll in einer zweiten Anhörung erörtert werden, wie das EFD mitteilte.
Vorschriften bereits erfüllt
Die meisten Schweizer Banken würden die Eigenmittelvorschriften, wie sie in der angepassten Verordnung festgehalten sind, bereits heute erfüllen, teilte das EFD am Montag mit. Auswirkungen hätten die neuen Vorschriften vor allem für UBS und Credit Suisse.
Für die systemrelevanten Grossbanken hat das Parlament bereits im September mit der Zustimmung zur „Too-big-to-fail“-Vorlage spezifische Eigenkapital-Vorschriften durchgesetzt. Grossbanken müssen ihre Aktiven demnach künftig mit gesamthaft bis zu 19 Prozent Eigenkapital unterlegen.