Bundesgericht gibt in mysteriösem Fall von Veysonnaz Eltern recht

Die Eltern von Luca, der 2002 in Veysonnaz VS schwer verletzt im Schnee gefunden wurde, haben vor Bundesgericht Recht erhalten. Die Walliser Staatsanwaltschaft muss einen neuen Gutachter bestimmen, der eine Zeichnung des kleinen Bruders von Luca bewerten soll.

Luca und seine Mutter im Jahre 2002 (Bild: sda)

Die Eltern von Luca, der 2002 in Veysonnaz VS schwer verletzt im Schnee gefunden wurde, haben vor Bundesgericht Recht erhalten. Die Walliser Staatsanwaltschaft muss einen neuen Gutachter bestimmen, der eine Zeichnung des kleinen Bruders von Luca bewerten soll.

Der damals siebenjährige Luca war im Februar 2002 in Veysonnaz von der Mutter halb entkleidet, verletzt und unterkühlt im Schnee liegend gefunden worden. Der Junge ist seither blind und gelähmt. Experten kamen zum Schluss, dass das Kind vom Hund der Familie angefallen worden war. Die Walliser Justiz schloss die Akte 2004.

Vor einem Jahr verlangte die Familie, die mittlerweile in Italien lebt, eine Neuaufnahme des Verfahrens. Sie übergab der Walliser Justiz dazu eine angeblich von 2005 stammende Zeichnung ihres jüngeren Sohnes, der bei den Geschehnissen von 2002 mit Luca und dem Hund auf einem Spaziergang unterwegs gewesen war.

Verständigung zentral

Das Kinderbild soll den von der Familie gehegten Verdacht stützen, dass Lucas Verletzungen durch Menschen verursacht wurden. Auf der Zeichnung sind neben dem Hund nämlich weitere Personen zu sehen. Die Walliser Staatsanwaltschaft setzte zur Begutachtung des Bildes einen kanadischen Experten ein.

Die Eltern lehnten den Gutachter indessen ab, hauptsächlich weil dieser nicht Italienisch spricht und so nur über einen Dolmetscher mit ihrem jüngeren Sohn kommunizieren kann. Das Bundesgericht hat der Familie nun Recht gegeben.

Laut Gericht ist die Verständigungsfrage zentral. Der Französisch sprechende Experte verfüge damit ungeachtet seiner fachlichen Fähigkeiten nicht über die Voraussetzungen als Gutachter. Die Sache geht zurück an die Walliser Behörden, die prüfen müssen, ob der von den Eltern vorgeschlagene Tessiner Experte in Frage kommt.

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