Der junge Straftäter «Carlos», dessen Sonderbehandlung nach einem Bericht im Schweizer Fernsehen SRF Schlagzeilen machte, wird ins Massnahmenzentrum Uitikon ZH verlegt, wie der Verteidiger des jungen Mannes am Dienstag mitteilte.
Ihren Entscheid begründet die Jugendanwaltschaft mit Sicherheitsüberlegungen. Eine Weiterführung des sogenannten Sondersettings lehnte sie ab.
«Carlos» war seit seiner Kindheit immer wieder mit den Behörden in Konflikt gekommen. Die folgenschwerste Tat war eine Messerattacke auf einen anderen Jugendlichen, der schwer verletzt überlebte. In einer SRF-Reportage schilderte der damals zuständige Jugendanwalt den speziellen Fall.
Der Jugendliche war im Laufe der Jahre erfolglos in verschiedensten Institutionen untergebracht worden. Erst eine 1-zu-1-Betreuung rund um die Uhr – ein so genanntes Sondersetting – zeitigte Verhaltensänderungen.
In der Öffentlichkeit stiess diese teure Massnahme allerdings auf Empörung: Für gut 29’000 Franken pro Monat wohnte «Carlos» mit einer Betreuerin in einer grosszügigen Wohnung und besuchte auf Staatskosten täglich ein Thai-Box-Training.
Am 30. August wurde der junge Mann in Zürich auf offener Strasse festgenommen und vorübergehend ins Gefängnis Limmattal eingewiesen – offiziell zu seinem eigenen Schutz. Dagegen reichte sein Anwalt beim Obergericht erfolglos Beschwerde ein. Die Jugendanwaltschaft entschied am Dienstag, «Carlos» nach Uitikon zu verlegen.
«Entscheid ist nicht nachvollziehbar»
Sein Rechtsvertreter Stephan Bernard bemängelt in einem Schreiben an die Medien, dass eine alternative Unterbringung ausserhalb einer geschlossenen Einrichtung «nicht ernsthaft evaluiert wurde», obwohl das Zürcher Jugendgericht in seinem Urteil eine offene Platzierung angeordnet habe. Eine neue, günstigere Offerte des Platzierungsinstituts RiesenOggenfuss, das in der Vergangenheit das Sondersetting «Carlos»‘ betreut hatte, wurde gemäss Bernard abgelehnt. Als Begründung seien Sicherheitsrisiken angeführt worden.
Bernard will den Beschluss der Jugendanwaltschaft anfechten: «Der Entscheid der Jugendanwaltschaft erstaunt auch sonst und ist pädagogisch nicht nachvollziehbar: Die Versetzung von ‹Carlos› in eine geschlossene Einrichtung stellt eine massive Verschärfung der Schutzmassnahme dar, obwohl sich der Jugendliche im Sondersetting und auch in den letzten Wochen im Gefängnis Limmattal tadellos verhielt. ‹Carlos› wird daher die heutige Verfügung der Zürcher Jugendanwaltschaft gerichtlich prüfen lassen.»