APK erhöht Zins auf Sparguthaben von 1,50 auf 1,75 Prozent

Die Aargauische Pensionskasse (APK) hat ein gutes Jahr 2014 hinter sich und kann deshalb den Zins für Sparguthaben von bisher 1,50 auf 1,75 Prozent anheben. Damit liegt die APK mit der Verzinsung wieder auf der Höhe von 2011 bzw. auf der Höhe des bundesrätlichen BVG-Mindestzinssatzes.

Die Aargauische Pensionskasse (APK) hat ein gutes Jahr 2014 hinter sich und kann deshalb den Zins für Sparguthaben von bisher 1,50 auf 1,75 Prozent anheben. Damit liegt die APK mit der Verzinsung wieder auf der Höhe von 2011 bzw. auf der Höhe des bundesrätlichen BVG-Mindestzinssatzes.

Die APK rechnet mit einer Jahresperformance von rund 4,7 Prozent. Dieses Ergebnis könne die Kosten für die Verzinsung der Sparguthaben und der Vorsorgekapitalien der Renten gut abdecken, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Der Ertragsüberschuss habe zudem zu einer leichten Verbesserung des Deckungsgrades von 97 auf voraussichtlich rund 98 Prozent geführt.

Für 2015 ist die Verzinsung bei der APK identisch mit dem Mindestzinssatz gemäss BVG. Die von der APK angebotenen Vorsorgepläne sähen aber deutlich höhere als die gesetzlichen Mindestleistungen vor, heisst es in der APK-Mitteilung. Deshalb sei es gestattet, den Sparzins für das gesamte APK-Sparguthaben tiefer als mit dem BVG-Mindestzinssatz oder im Extremfall gar nicht zu vergüten.

Weil sich die APK weiterhin in einer Unterdeckung befindet und somit auch keine Wertschwankungsreserven vorhanden sind, werden die Renten im laufenden Jahr nicht erhöht. Die Kaufkraft bleibe in Anbetracht der ausbleibenden Inflation trotzdem erhalten, schreibt die APK.

Bei der APK sind vor allem Aargauer Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert. Die öffentlich-rechtliche Anstalt hat rund 30’000 Versicherte sowie 10’000 Rentnerinnen und Rentner.

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