Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur dürfen ab dem kommenden 1. Mai Medikamente abgeben. Das Bundesgericht hat der Beschwerde von drei Apothekern gegen den Inkraftsetzungstermin die aufschiebende Wirkung verweigert.
In einer Volksabstimmung vom 30. November 2008 hatten die Stimmberechtigten im Kanton Zürich die Initiative „Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“ angenommen. Diese verlangte, dass auch Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur Medikamente verkaufen dürfen.
Das Bundesgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde der Apothekerverbände im vergangenen September ab. Der Zürcher Regierungsrat setzte die fragliche Bestimmung dann auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Drei Apotheker erhoben dagegen wiederum Beschwerde.
Das Zürcher Verwaltungsgericht wies diese Ende Januar ab und setzte den Termin des Inkrafttretens neu auf den kommenden 1. Mai fest. Die drei Apotheker zogen den Entscheid ans Bundesgericht weiter und verlangten die Erteilung der aufschiebenden Wirkung.
Apotheker abgeblitzt
Die Richter in Lausanne haben diesen Antrag nun abgewiesen. Das Gericht weist in seinem Zwischenentscheid darauf hin, dass praktisch die Gesamtheit der kantonalzürcherischen Apotheker davon abgesehen habe, die Inkraftsetzung der zuvor bekämpften Neuregelung anzufechten.
Weiter hätten mehrere hundert Ärzte ein Interesse daran, dass die 2008 vom Stimmvolk angenommene Gesetzesänderung wirksam werde. Im übrigen sei sowieso nicht damit zu rechnen, dass unmittelbar am 1. Mai ein Umsatzeinbruch eintreffe und gleich die Grosszahl der Ärzte von der Möglichkeit der Selbstdispensation Gebrauch machen werde.