Der Bundesrat reagiert auf die Forderung der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK), die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu verbessern. Zwar sieht er nur punktuell Handlungsbedarf, ist aber einverstanden, mehrere Massnahmen „zu konsolidieren“.
Die GPK kam im vergangenen Jahr nach einer Untersuchung der „Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkung“ zum Schluss, dass mit der Öffnung des Arbeitsmarktes die Löhne der Arbeitnehmenden in der Schweiz unter Druck geraten sind.
Sie kritisierte, dass die flankierenden Massnahmen unvollständig und uneinheitlich umgesetzt werden. Der Bundesrat will nun die im vergangenen Oktober präsentierten drei Empfehlungen übernehmen und umsetzen, wie er am Freitag mitteilte.
Kontrolleure professionalisieren
Erstens will er die 2010 entwickelte „gute und umfassende Strategie“ verbessern, indem er die Steuerungsinstrumente konsolidiert. Konkret will er die Vollzugsinstanzen besser kontrollieren, aber gleichzeitig auch deren Professionalisierung fördern und sie vermehrt vor Ort begleiten.
Weiter soll eine Studie bei neu eingestellten Arbeitnehmenden aufzeigen, ob allenfalls Lohnunterbietungen mit der Personenfreizügigkeit in Zusammenhang stehen.
Zweitens soll die Zusammenarbeit zwischen den paritätischen Kommissionen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen auf Bundesebene und den kantonalen Behörden konsolidiert werden.
Kritik der Gewerkschaften
Sowohl die SVP als auch die SP und die Gewerkschaften äussern in Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit immer wieder Kritik. Während die SVP den freien Personenverkehr mit der EU generell in Frage stellt, verlangen SP und Gewerkschaften bessere Massnahmen gegen Lohndumping sowie Mindestlöhne.
Diesen Frühling will der Bundesrat entscheiden, ob er die Zuwanderung vorübergehend beschränken will. Laut Bundesrat Johann Schneider-Ammann sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Ventilklausel gegeben.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet es nun als „positiv“, dass sich der Bundesrat bereit erklärt hat, die Probleme anzugehen, wie er am Freitag mitteilte. Die Beschlüsse reichten jedoch nicht aus, den Grundsatz, dass „in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen“, durchzusetzen.