Arbeitsgericht Darmstadt weist Klage der Lufthansa zurück

Die Lufthansa ist mit einer Eil-Klage gegen den Flugbegleiter-Streik vor Gericht vorerst gescheitert. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo in der Nacht zum Mittwoch zurück.

Die Flugbegleiter der Lufthansa können weiter streiken. Das Arbeitsgericht Darmstadt lehnte den Eil-Antrag des Unternehmens auf Stopp der Streiks ab. (Archiv) (Bild: sda)

Die Lufthansa ist mit einer Eil-Klage gegen den Flugbegleiter-Streik vor Gericht vorerst gescheitert. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo in der Nacht zum Mittwoch zurück.

Die Streikziele und -aufrufe seien hinreichend bestimmt gewesen, sagte Arbeitsrichter Rainer Lösch bei der Urteilsbegründung. Der Antrag der Lufthansa auf Stopp des Streiks wurde abgelehnt. Damit kann bis Freitag weiter gestreikt werden.

Endgültig ist die Entscheidung aber nicht, denn die unterlegene Partei geht üblicherweise vor der nächsten höheren Instanz in Berufung. In dem seit zwei Jahren schwelenden Tarifkonflikt geht es neben vielen anderen Punkten um die Altersversorgung für die 19.000 Stewards und Stewardessen bei der Lufthansa.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte am Dienstagnachmittag überraschend den Ausstand der Stewards und Stewardessen am Flughafen der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt untersagt. Am Dienstag, dem vierten Streiktag, legte das Kabinenpersonal auf Langstreckenflügen, die von Frankfurt und München starten sollten, die Arbeit nieder.

Zudem trifft der Ausstand die Lufthansa-Verbindungen ab Düsseldorf. Ein kompletter Streiktag kostet das Unternehmen rund 20 Millionen Euro Betriebsgewinn.

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