Asbestopfer und ihre Angehörigen sollen rasch finanzielle und psychologische Unterstützung erhalten. Darauf haben sich die Teilnehmer eines von Gesundheitsminister Alain Berset eingesetzten Runden Tischs geeinigt.
Die Kosten von rund 100 Millionen Franken soll ein noch zu gründender Fonds tragen, wie das Bundesamt für Gesundheit am Donnerstag mitteilte. In einem nächsten Schritt gehe es nun darum, die nötigen finanziellen Mittel zu beschaffen. Alle Opfer sollen gleich behandelt und nach einfachen, schematischen Grundsätzen entschädigt werden.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Personen, die nach 2006 an einem Mesotheliom erkrankt sind, egal ob der Krebs als Berufskrankheit anerkannt ist. Beim Mesotheliom handelt es sich um einen bösartigen Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich, der durch eingeatmetes Asbest entsteht.
Entschädigung gegen Klageverzicht
Die maximale Höhe der Zahlung orientiert sich an den Leistungen, welche die obligatorische Unfallversicherung an jene Personen entrichtet, die an einer anerkannten, asbestbedingten Berufskrankheit leiden.
Die konkrete Summe für den Einzelfall soll davon abhängen, in welchem Jahr die Krankheit ausgebrochen ist, ob die Kranken bereits Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung bezogen haben und wie hoch das Einkommen vor der Krankheit gewesen war.
Auch vorgesehen sind pauschale und einmalige Abgeltungen an die Hinterbliebenen nach dem Tod der Betroffenen. Wer diese Zahlung erhält, verzichtet im Gegenzug darauf, zivilrechtliche Forderungen geltend zu machen. Hängige Klagen sollen ebenfalls aussergerichtlich und durch den Fonds geregelt werden.
Aufbau der Angehörigenbetreuung
Am Runden Tisch zeigte sich, das die Kranken eine gute medizinische Versorgung haben, es bei der psychologischen Betreuung der Angehörigen aber hapert. Darum soll in Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen ein Betreuungsservice aufgebaut werden. Dessen Angebote sollen niederschwellig und kostenlos sein. Mit den lokalen Lungenligen bestehen Kontakte für Pilotprojekte.
Aufgrund der Anspruchskriterien, der vorgeschlagenen Leistungen und der prognostizierten Neuerkrankungen rechnet der runde Tisch mit Kosten von rund 100 Millionen Franken bei einer Laufzeit bis 2025. Sollte der Fonds über diesen Zeitraum hinaus beansprucht werden, müsste eine Nachfolgelösung gefunden werden. Die Zahl der neu Erkrankten sollte nach 2025 aber sehr viel tiefer liegen und weiter abnehmen.
Im nächsten Schritt sucht ein Ausschuss des Runden Tischs das Gespräch mit Unternehmen und Branchen über freiwillige Beiträge.
Das Kreuz mit der Verjährung
Aktuell können Asbestgeschädigte und ihre Angehörigen auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz einfordern. Allerdings verjähren Ansprüche zehn Jahre nach Ende des schädigenden Einflusses und damit meist lange vor Ausbruch der Krankheit.
Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts soll deshalb die Frist für Spätschäden gemäss Bundesrat auf 30 und gemäss Nationalrat auf 20 Jahre verlängert werden. Der Ständerat will die Frist nicht generell ändern. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte das schweizerische Verjährungsrecht in Asbestfällen bemängelt.
Der Ständerat will dem mit einer Sonderregelung für Asbestfälle Rechnung tragen. Die Rechtskommission des Nationalrats, die als nächste am Ball war, vertagte ihre Beratung bis Ende August, weil sie auf die Resultate des Runden Tischs warten wollte.
30 Krebskranke fallen jährlich durchs Netz
In der Schweiz erkranken jährlich rund 120 Personen an einem Mesotheliom, weil sie eine Krebs erregende Menge Asbestfasern eingeatmet haben. Rund 30 von ihnen erhalten keine Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, weil ihre Krankheit nicht berufsbedingt ist. Sie sind damit schlechter gestellt als die Versicherten.
Unter der Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger suchten an dem Runden Tisch Vertreter der Geschädigten, von Asbest produzierenden oder verarbeitenden Unternehmen, Gewerkschaften, Wirtschaft, Bund und Suva Lösungen.
Asbest wurde insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren in Baumaterialien verarbeitet und sowohl auf dem Bau als auch in der Industrie breit verwendet. Ab 1971 galt ein Grenzwert und 1990 herrscht ein generelles Asbestverbot.