Ein Cousin und ein Onkel des syrischen Machthabers Baschar al-Assad dürfen nicht in die Schweiz einreisen, und ihre Konten bleiben gesperrt. Das Bundesgericht hat diese Massnahmen des Bundesrats bestätigt.
Der Bundesrat hatte Assads Cousin Hafez Makhluf und Onkel Mohammed Makhluf 2011 mit anderen Angehörigen und Vertrauten des Machthabers auf die Liste zur Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien gesetzt. Damit wurden sie mit einem Ein- und Durchreiseverbot für die Schweiz belegt, und ihre Gelder wurden gesperrt.
Eine Beschwerde der beiden Männer lehnte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2012 ab. In den Augen der St. Galler Richter waren die Massnahmen sowohl gesetzes- als auch verhältnismässig und im öffentlichen Interesse.
Denn es sei ausreichend klar, dass der Cousin eine aktive Rolle in der gewaltsamen Unterdrückung von Regimegegnern eingenommen habe. Beim Onkel könne ein Einfluss auf das Regime nicht ausgeschlossen werden.
Keine Distanz zum Regime
Gemäss Bundesrat ist der 42-jährige Hafez Makhluf Oberst und Leiter einer Abteilung in der Direktion Allgemeine Nachrichtengewinnung. Er soll am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten beteiligt gewesen sein. Der 81-jährige Mohammed Makhluf wird als enger Vertrauter von Assad bezeichnet.
Auch das Bundesgericht stellt sich nun in seinen Urteilen auf den Standpunkt Onkel Mohammed Makhluf habe nicht glaubhaft darlegen können, dass er Distanz zu Assads Regime gehalten habe.