Julian Assange ist mit seinem Antrag auf Überprüfung des britischen Auslieferungsentscheids an Schweden gescheitert. Wie der Oberste Gerichtshof am Donnerstag in London mitteilte, wies er den Antrag der Anwälte des Wikileaks-Mitbegründers zurück.
Der Antrag von Assanges Anwälten sei „unbegründet“, urteilten die Richter des höchsten britischen Gerichts. Zugleich entschied der Gerichtshof, dass Assange für weitere 14 Tage nicht ausgeliefert werden könne.
Ende Mai hatte das Gericht grünes Licht für Assanges Auslieferung gegeben. Es billigte aber den Anwälten für einen Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens eine Frist von 14 Tagen zu. Damit war Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben worden.
Assanges Verteidigung kann jetzt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Wenn Bürger bei einer Auslieferung eine Verletzung ihrer Grundrechte befürchten, können sie sich in einem Eilantrag an die Strassburger Richter wenden.
Wird dem Antrag stattgegeben, hat dies einer Gerichtssprecherin zufolge eine „aufschiebende Wirkung“. In einem solchen Fall darf ein Beschwerdeführer nicht ausgeliefert werden, bis über seine Klage im Grundsatz entschieden ist. Dies kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern.
Seit 18 Monaten
Dass der Gerichtshof für Menschenrechte eine Abschiebung Assanges nach Schweden verhindern könnte, gilt allerdings als wenig wahrscheinlich.
Üblicherweise blockiert der Strassburger Gerichtshof Abschiebungen, wenn den Betroffenen in dem fraglichen Land schwere Menschenrechtsverletzungen, etwa Folter, drohen oder wenn ihr Leben in Gefahr sein könnte.
Assange werden in Schweden Sexualdelikte vorgeworfen. Der 40-jährige Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert.
Er fürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung tausender geheimer US-Depeschen, unter anderem zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan, den Zorn der Regierung auf sich gezogen hat. Das Verfahren um die Auslieferung Assanges läuft seit rund 18 Monaten.