Asyl-Kooperation als Kriterium für Höhe der Entwicklungshilfe

Die Schweiz wird bei der Verteilung von Entwicklungsgeldern künftig stärker berücksichtigen, ob ein Staat bei der Rückführung abgewiesener Asylbewerber mit ihr zusammenarbeitet. 

Die Schweiz wird bei der Verteilung von Entwicklungsgeldern künftig stärker berücksichtigen, ob ein Staat bei der Rückführung abgewiesener Asylbewerber mit ihr zusammenarbeitet. 

Einen entsprechenden Entscheid habe der Bundesrat am vergangenen Mittwoch gefällt, sagte die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements in einem Interview, das am Montag in der „Aargauer Zeitung“ und in der „Südostschweiz“ veröffentlicht wurde.

„Der Bundesrat wird in der internationalen Zusammenarbeit künftig die Kooperationsbereitschaft eines Staates stärker gewichten“, sagte sie. Konkret sprach Sommaruga die Zusammenarbeit mit Tunesien an.

Die Schweiz werde die neue Regierung in ihren Bemühungen unterstützen, ein demokratisches Land aufzubauen. „Wir erwarten aber, dass Tunesien in der Rückkehrfrage auch mit uns zusammenarbeitet.“

Kooperation mit Tunesien aufgegleist

Die Kooperation ist gemäss der Justizministerin bereits aufgegleist: Bundesrat Didier Burkhalter habe am WEF mit dem tunesischen Aussenminister „entsprechende Gespräche geführt“. Sie könne zwar „nichts versprechen“, aber die Verhandlungen würden in den nächsten Wochen weitergeführt.

Eine strikte Kopplung der Zusammenarbeit an die Kooperation bei Rückführungen lehnt der Bundesrat indes ab: Er stellt sich gegen entsprechende Vorstösse. Dies bekräftigte Aussenminister Didier Burkhalter vergangene Woche. Der Nationalrat hat einer Motion der SVP zugestimmt, der Ständerat entscheidet in der Frühjahrssession. Die SVP verlangt, dass die Schweiz nur noch jenen Ländern Entwicklungshilfe leisten soll, die Asylsuchende zurücknehmen.

Verhandlungen mit Italien

Sommaruga betonte, dass die Zusammenarbeit mit vielen Ländern bereits „ausgezeichnet“ funktioniere – aber „wo Verbesserungen möglich sind, wollen wir diese realisieren“. Mit Guinea sei im letzten Herbst ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet worden.

In zwei Wochen entsende das Bundesamt für Migration zudem eine Verbindungsperson nach Rom. Sommaruga wehrte sich gegen den Vorwurf, Italien sei ein schlechter Partner im Asylbereich. „Die Zusammenarbeit mit Italien kann sicher verbessert werden“, sagte sie, „sie ist aber besser als viele behaupten.“

Zum Umgang mit kriminellen Asylbewerbern sagte die Justizministerin: „Ich sage auch, dass es mich stört, wenn Menschen, die ein Asylgesuch stellen, kriminell werden.“ Deshalb sei sie auch bereit, den Vorschlag aus dem Tessin zu prüfen, Unterkünfte für renitente Asylbewerber zu errichten.

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