Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik hat sich am zweiten Prozesstag mit seinen Taten gebrüstet. „Ja, ich würde es wieder tun“, sagte der 33-Jährige mit Blick auf die Anschläge in Oslo und auf der Insel Utøya.
Zu Beginn seiner Anhörung erlaubten die Richter Breivik am Dienstag, ein Manuskript vorzulesen. Seine auf 30 Minuten angelegte Erklärung zog sich letztlich auf mehr als eine Stunde hin. Sie wurde nicht wie die Prozesseröffnung am Vortag im Fernsehen übertragen.
Breivik nutzte die Zeit um seine islam- und einwanderungsfeindliche Ideologie zu verbreiten. Er wurde mehrmals von der Vorsitzenden Richterin Wenche Elizabeth Arntzen unterbrochen, die ihn aufforderte, seine Rede abzukürzen.
Er habe „aus Güte, nicht aus Boshaftigkeit“ gehandelt, um einen Bürgerkrieg zu verhindern. Er habe nicht aus Selbstverliebtheit gehandelt. Er habe nämlich erwartet, den Tag der Anschläge nicht zu überleben. Dies spreche nicht für Narzissmus.
Viel Selbstlob …
„Ich habe den raffiniertesten und spektakulärsten politischen Angriff in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg unternommen“, sagte er. Bei den Opfern auf Utøya habe es sich nicht um „unschuldige Kinder“ gehandelt, sondern um „politische Kämpfer“.
Nach der Tötung von acht Menschen mit einer Bombe in Oslo erschoss Breivik auf der Ferieninsel Utøya 69 Teilnehmer eines Lagers der regierenden Arbeiterpartei. Breivik macht die Partei für die seiner Ansicht nach fortschreitende Islamisierung Norwegens mitverantwortlich. Die meisten Mitglieder der Jugendpartei seien „naiv“ und „indoktriniert“.
Die Jugendorganisation der Partei verglich Breivik mit der Hitler-Jugend. Die Richterin unterbrach ihn bei dieser Aussage sofort und forderte ihn auf, seine Formulierungen abzuschwächen.
… und Lob für Al-Kaida
Der Rechtsextremist beschrieb Oslo als „multikulturelle Hölle“ und lobte das radikalislamische Terrornetzwerk Al-Kaida als „erfolgreichste militante Gruppe der Welt“, von der „militante Nationalisten“ in Europa „viel lernen“ könnten.
Breivik steht seit Montag wegen „Terrorakten“ vor Gericht. Er bekannte sich bereits zu den Anschlägen, will aber aus „Notwehr“ gehandelt haben. Ihm drohen bis zu 21 Jahre Haft. Anschliessend kann er bei anhaltender Gefahr für die Öffentlichkeit weiter festgehalten werden. Oder er wird gleich lebenslang in eine psychiatrische Anstalt interniert.