Der Bundesrat unterstützt die Vorschläge der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), die den Verkauf von Bankkundendaten härter bestrafen will. Seiner Meinung nach stärken sie das Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz.
Die neuen Bestimmungen im Bankengesetz und analoge Anpassungen im Kollektivanlagen- sowie im Börsengesetz sehen vor, dass Personen, die mit einem Datendiebstahl das Berufsgeheimnis verletzen und sich für die Daten bezahlen lassen, mit fünf statt wie bisher mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Die WAK hofft, dass sich Datendiebe durch die höhere Strafdrohung von der Tat abhalten lassen.
Neu soll auch bestraft werden, wer gestohlene Daten weitergibt, verkauft oder zum eigenen Vorteil selber nützt – und zwar mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Damit will die WAK eine Lücke im geltenden Gesetz schliessen.
Der Bundesrat begrüsst die Vorschläge der WAK. Es sei sinnvoll, die abschreckende Wirkung des entsprechenden Artikels im Bankengesetz zu erhöhen, schreibt er in seiner Stellungnahme vom Mittwoch.
Damit geht er mit den Kantonen auf Konfrontationskurs: Diese befürchten, dass ihre Steuerbehörden künftig gestohlene Bankkundendaten nicht mehr nutzen können oder aber deswegen selbst auf der Anklagebank landen.
Die bürgerlichen Parteien unterstützen die Vorlage, die aus einer parlamentarischen Initiative der FDP hervorgeht. Sie hoffen, dass damit das durch die Datenklau-Affären geschädigte Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz gestärkt wird. Die Linke hingegen ist gegen die härteren Strafen für Datendiebe, die sie für unverhältnismässig und wirkungslos hält.