Nach dem russischen Regierungskritiker Michail Chodorkowski kommt auch dessen früherer Geschäftspartner Platon Lebedew nach mehr als zehn Jahren in Haft frei. Das oberste Gericht Russlands ordnete am Donnerstag seine vorzeitige Haftentlassung an.
Laut russischen Nachrichtenagenturen könnte Lebedew noch am Donnerstag freikommen. Voraussetzung sei, dass die dafür notwendigen Papiere an die Strafkolonie in der nördlichen Region von Archangelsk übermittelt würden.
Die Richter senkten Lebedews Strafmass um wenige Monate auf zehn Jahre, sechs Monate und 22 Tage. Das entspricht genau seiner Zeit hinter Gittern seit der Verhaftung am 2. Juli 2003. Lebedew sollte ursprünglich erst im Mai auf freien Fuss kommen.
«Für die engagierte russische Zivilgesellschaft ist der freie Platon Lebedew ein Zeichen der Hoffnung und ein Vorzeichen für den Wandel», teilte die Verteidigung mit.
Liberale Kremlgegner lobten die Gerichtsentscheidung als Schritt hin zu einer Versöhnung von Gesellschaft und Machtlager. Es gebe aber noch immer politische Gefangene in Russland, die sofort freikommen müssten, sagte der Oppositionspolitiker Wladimir Ryschkow.
Lebedew wollte kein Gnadengesuch stellen
Lebedew und Chodorkowski, der frühere Chef des mittlerweile zerschlagenen Ölkonzerns Yukos, waren 2005 wegen Steuerbetrugs verurteilt worden. Kritiker hatten den Prozess gegen Chodorkowski und seinen Geschäftspartner als politisch motiviert bezeichnet.
Präsident Wladimir Putin hatte Chodorkowski Ende Dezember nach mehr als zehn Jahren Lagerhaft überraschend begnadigt. Lebedew hatte sich geweigert, ein Gnadengesuch zu stellen.
Beobachter werteten die Freilassung von Chodorkowski als Versuch, Kritiker der russischen Regierung vor den olympischen Winterspielen in Sotschi – einem Prestigeprojekt Putins – zu besänftigen.
Steuernachzahlungen weiterhin gefordert
Allerdings hielt das oberste Gericht am Donnerstag ein Urteil aufrecht, wonach Chodorkowski und Lebedew 17 Milliarden Rubel, umgerechnet rund 456 Millionen Franken Steuernachzahlungen leisten müssen.
Die Anwälte der beiden bezeichneten dies als absurd. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe die Forderung als unangemessen und rechtswidrig bewertet. Die Verteidigung werde alles daran setzen, dass sie aufgehoben werde. Chodorkowski hatte angekündigt, im Exil zu bleiben, solange die Forderung besteht.
Chodorkowski war nach seiner Freilassung nach Deutschland gereist und hält sich inzwischen in der Schweiz auf. Er hat angekündigt, weder unternehmerisch noch politisch aktiv zu werden. Vielmehr wolle er sich für die Freilassung politischer Gefangener einsetzen.
Vor den Olympischen Spielen waren in Russland auch andere Gefangene freigekommen. So wurden etwa die Musikerinnen der Punkband Pussy-Riot im Zuge einer Amnestie aus der Lagerhaft entlassen. Chodorkowskis Anwälte kündigten an, sich auch um die Freilassung weiterer früherer Geschäftspartner und ehemaliger Yukos-Angestellter zu bemühen.