Auf Geheiss der Eidgenössischen Steuerverwaltung muss nach der Muttergesellschaft Credit Suisse nun auch die Privatbank Clariden Leu im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens die Namen von mutmasslichen US-Steuersündern offen legen.
Die Steuerverwaltung wies die Bank zur Datenherausgabe aufgrund eines Amtshilfegesuchs aus den USA an. Das Gesuch basiert auf dem geltenden Steuerabkommen von von 1996. Die Datenherausgabe erfolgt wegen eines Ersuchens der US-Steuerbehörde IRS an die Bundesstelle, wie am Donnerstag der Internetseite der Bank zu entnehmen ist.
Die Steuerverwaltung wies die Privatbank demnach an, Unterlagen von Kundenbeziehungen mit Domizilgesellschaften zu übermitteln, an denen Personen aus den USA wirtschaftlich berechtigt waren.
Die IRS hat gemäss der Nachrichtenagentur Reuters gewisse US-Kunden im Visier, die von Anfang 2002 bis Ende 2010 Konten bei Clariden Leu oder ihren Vorgänger-Instituten unterhielten. Es ist unklar, um wie viele Fälle es sich handelt.
Die US-Behörden verdächtigen Zehntausende von vermögenden Amerikanern, in den vergangenen Jahren Milliarden von Dollar über Schweizer Banken am Fiskus vorbei geschleust zu haben.