Wie viele andere Produkte sind in der Schweiz auch die medizinischen Hilfsmittel zum Teil deutlich teurer als im Ausland. Preisüberwacher Stefan Meierhans ortet ein Sparpotenzial in Millionenhöhe, wie er in seinem neusten Newsletter vom Donnerstag schreibt.
Seien es Blutzucker-Teststreifen, Atemtherapiegeräte oder orthopädische Stützstrümpfe – medizinische Hilfsmittel werden in der Schweiz nach den Tarifen der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) vergütet.
Der MiGeL-Tarif legt fest, welche Beträge von den Krankenkassen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung maximal vergütet werden. Festgelegt werden die Preise vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI).
Laut Krankenkassenverband santésuisse haben sich die via Grundversicherung abgerechneten Kosten für die von Arztpraxen, Apotheken und anderen Ausgabestellen abgegebenen Mittel und Gegenstände zwischen 2004 und 2008 von 185 Millionen Franken auf 386 Millionen Franken mehr als verdoppelt. Die Gesamtkosten der KVG-Leistungen stiegen im gleichen Zeitraum nur um 20,7 Prozent.
Der Preisüberwacher hat einige der MiGeL-Tarife unter die Lupe genommen und mit den Preisen im Ausland verglichen. Fazit: Zwar liegen die Schweizer Preise zum Teil unter den Höchstvergütungsbeträgen (HVB); meist sind sie aber höher als im Ausland.
Maximalvergütungen zu hoch angesetzt
Überdies seien die HVB oftmals viel zu hoch, heisst es im Newsletter weiter. Die überhöhten HVB sicherten den Lieferanten von Mitteln und Gegenständen eine Art Preisaufschlag zu – auf Kosten der Versicherten.
50 Prozent der MiGeL-Tarifpositionen wurden seit 1998 nicht mehr überprüft. Der Preisüberwacher empfiehlt dem EDI deshalb, jede Tarifposition alle drei Jahre auf der Basis eines internationalen Preisvergleichs zu überprüfen. Den Schweizer Lieferanten sei zudem vorzuschreiben, dass sie den Bundesbehörden und den Versicherern Daten zu den Preisen im Ausland liefern müssten.
Insbesondere fordert der Preisüberwacher eine Senkung der HVB für Geräte zur Behandlung von Schlafapnoe (PAP-Geräte) und Befeuchter sowie der Mietkosten für solcher Geräte. Die zuständige eidgenössische Kommission wird sich diesen Frühling dazu äussern.
Generell wünscht sich der Preisüberwacher ein transparentes Konzept, das eine Kontrolle der Kostenentwicklung sowie eine Überprüfung und periodische Anpassung der HVB erlaubt. Diese Arbeiten sind laut EDI im Hinblick auf die MiGeL-Revision lanciert, werden aber erst in eineinhalb bis zwei Jahren abgeschlossen sein.