Das gemeinsame elterliche Sorgerecht soll rasch zum Regelfall werden. Dies verlangt die Rechtskommission des Ständerates. Sie beantragt der kleinen Kammer, eine Motion aus dem Nationalrat anzunehmen.
Der Entscheid fiel einstimmig, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Kommission rennt damit allerdings offene Türen ein: Der Bundesrat beantragt den Räten, die Motion anzunehmen.
Und Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte in der Herbstsession im Nationalrat eine baldige Lösung im Sinne der Motion in Aussicht. Die Motion verlangt, dass die Vorlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall „umgehend“ dem Parlament vorgelegt wird.
In einer zweiten Phase soll der Bundesrat das Unterhalts- und Betreuungsrecht für unverheiratete, getrennte oder geschiedene Eltern neu regeln. Dabei sollen das Kindeswohl und ein kooperationsorientiertes Vorgehen der Eltern im Zentrum stehen. Heute bestehende Disparitäten sollen beseitigt werden.
Einverstanden mit schrittweisem Vorgehen
Der Bundesrat hielt in seiner im Mai veröffentlichten Antwort auf die Motion fest, er teile die Überzeugung, wonach elterliche Sorge und Unterhalt zwei Aspekte der gemeinsamen elterlichen Verantwortung seien, die rasch geregelt werden müssten. Nachdem mittlerweile ein allgemeiner Konsens hinsichtlich des Prinzips der gemeinsamen elterlichen Verantwortung zu bestehen scheine, sei er bereit, ein schrittweises Vorgehen zu unterstützen.
Damit trug Sommaruga auch dem Protest von Väter- und Männerorganisationen Rechnung. Ursprünglich hatte sie in die Reform des Sorgerechts auch unterhaltsrechtliche Fragen einbauen wollen. Die Vorlage wollte sie dem Parlament erst 2012 unterbreiten.