Nun hat auch Bank Wegelin ein Amtshilfegesuch der US-Steuerbehörde IRS am Hals. Die im Januar 2012 zerschlagene Privatbank, von der nur noch eine Zweckgesellschaft zur Abarbeitung der Dossiers von US-amerikanischen Kunden existiert, bestätigte einen «NZZ»-Bericht.
«Wegelin & Co. hat eine Informationsherausgabeverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) erhalten», erklärte Stephan Welti, der Leiter der Rechtsabteilung. Das Gesuch stütze sich auf das aktuell gültige Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA aus dem Jahr 1996. Die Bank werde nun die Anordnungen der Schweizer Behörden in dem vorgegebenen Verfahren befolgen.
Laut Informationen der NZZ dreht sich das Gesuch um US-Steuerpflichtige, die von der IRS des Steuer- und Abgabebetrugs verdächtigt werden. Im Fokus stünden ehemalige Wegelin-Kunden, die zwischen 2002 und 2012 als wirtschaftlich Berechtigte bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft eingetragen waren. Welti wollte und konnte diese Angaben nicht kommentieren.
Viertes Gesuch nach UBS, CS und Julius Bär
Ein dem Anschein nach identisches Amtshilfegesuch war vor etwas mehr als zwei Wochen – einen Tag vor Bekanntwerden der «Lex USA» – bei der EStV auch betreffend die Bank Julius Bär eingereicht worden. Zuvor hatten sich bereits die Grossbanken UBS und Credit Suisse mit einer solchen Gruppenanfrage aus den USA konfrontiert gesehen.
Die Bank Wegelin hatte im Januar 2012 unter Druck der USA ihr Nicht-US-Geschäft an die Raiffeisen-Gruppe verkauft. Ein Jahr später bekannte sie sich in einem Strafverfahren in den USA wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Die Bank hatte ab dem Jahr 2008 von der UBS übernommenen US-Kunden geholfen, Gelder in Höhe von 1,2 Mrd. Dollar vor der IRS zu verstecken.
«Hat nichts mit aktueller Steuerstreit-Debatte zu tun»
Im März dieses Jahres wurde die 1741 gegründete und damit älteste Bank der Schweiz dann infolge dessen zu einer Strafzahlung von gut 74 Mio. Dollar verurteilt und das Verfahren abgeschlossen.
Mit der aktuellen Steuerstreit-Debatte habe das Amtshilfegesuch der IRS deshalb nichts zu tun, erklärte Wegelin-Rechtsdienst-Leiter Welti. So ist es denn auch das US-Justizdepartement und nicht die IRS, die derzeit den Schweizer Banken und dem Parlament mit ihrer Lex USA im Nacken sitzt.