Auf Facebook mit Vernichtung gedroht

Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen ehemaligen Zürcher Gymnasiasten wegen «Schreckung der Bevölkerung» verurteilt. Weil ihm niemand seiner rund 290 Facebook-Freunde zum Geburtstag gratuliert hatte, drohte er ihnen mit der Vernichtung.

Ein Scherz auf Facebook kommt einen Gymnasiasten teuer zu stehen (Bild: sda)

Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen ehemaligen Zürcher Gymnasiasten wegen «Schreckung der Bevölkerung» verurteilt. Weil ihm niemand seiner rund 290 Facebook-Freunde zum Geburtstag gratuliert hatte, drohte er ihnen mit der Vernichtung.

Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu einer teilbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu zehn Franken. Davon sind 21 Tagessätze unbedingt.

Damit korrigierte das Gericht das erstinstanzliche Urteil leicht nach unten. Vor knapp einem Jahr hatte das Bezirksgericht den damaligen Gymnasiasten zu einer unbedingten Geldstrafe in gleicher Höhe verurteilt.

Als ihm an seinem Geburtstag im März 2012 keiner seiner Facebook-Freunde gratulierte, kündigte der Schüler auf seinem Facebook-Profil an, dass er es allen zurückzahlen werde. Das sei keine Frage der Höflichkeit, sondern von Respekt und Ehre. Er werde alle vernichten. «Pow, Pow, Pow!» beendete er seinen Eintrag. Das «Magazin» des Tages-Anzeigers thematisierte den Fall vor einigen Wochen in einer Titelgeschichte (online nicht verfügbar).

Eine Mitschülerin, die die Statusmeldung las, informierte einen Lehrer. Dieser schaltete umgehend die Polizei ein. Er musste für drei Wochen in Untersuchungshaft und wurde psychiatrisch begutachtet.

Obschon ihn ein Experte als nicht gefährlich einstufte, leitete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung ein. Gegen einen Strafbefehl wehrte sich der Schüler vor Bezirksgericht. Dessen Urteil zog er ans Obergericht weiter.

Eintrag war «ein Witz»

Bei seinem Eintrag habe es sich um einen Witz gehandelt, sagte der Angeklagte. Auch berief er sich auf seine künstlerische Freiheit. Er habe niemanden ängstigen wollen, beteuerte er.

Der Verteidiger machte geltend, dass sein Mandant sich bloss an seine Facebook-Freunde, nicht aber an die Öffentlichkeit gewandt habe. Zudem sei der Sarkasmus des Angeklagten hinlänglich bekannt gewesen.

Für das Obergericht handelte es sich keineswegs um einen Witz. Auch stufte es die Botschaft als Nachricht an die Öffentlichkeit ein. Der Beschuldigte habe schwerste mögliche Folgen angekündigt. «Sie werden nicht bestraft, weil sie die Drohung in die Tat umsetzen wollten, sondern weil sie sie angebracht haben», sagte der Gerichtsvorsitzende.

Nebst der Geldstrafe wurden dem Beschuldigten die bisher aufgelaufenen Verfahrens- und Gerichtskosten auferlegt. Dazu gehört auch das psychiatrische Gutachten in Höhe von über 12’000 Franken.

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