Die Aufsicht über die Baselbieter Staatsanwaltschaft soll verbessert werden. Die Regierung hat eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung gegeben, wie sie am Donnerstag mitteilte. Sie reagiert damit auf Empfehlungen der GPK und des Landrats.
Das Aufsichtsmodell soll in den Grundzügen unangetastet bleiben, in manchen Punkten jedoch verbessert werden. Unter anderem soll neu die Regierung dem Parlament Kandidierende für alle drei Sitze der Aufsichts-Fachkommission vorschlagen. Der Landrat soll daran aber nicht gebunden sein und gegebenenfalls jemand anders wählen dürfen.
Gleichzeitig sollen die Kompetenzen von Untersuchungsbeauftragten im Gesetz festgeschrieben werden. Auch Strafbefehle für Übertretungen sollen gesetzlich geregelt werden. Anzupassen ist dazu das kantonale Einführungsgesetz zur eidgenössischen Strafprozessordnung (EG StPO). Basis dafür ist ein Beschluss des Kantonsgerichts vom Juni.
Das derzeitige Aufsichtsmodell über die Staatsanwaltschaft gilt seit 2011. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis lägen nun Anpassungen nahe, hiess es weiter. Der Landrat hatte anhand eines Berichts seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK) Ende 2014 den Auftrag erteilt, das Modell zu überprüfen.
Im Baselbiet war mit Inkrafttreten der neuen Schweizer StPO vor fünf Jahren das kantonale Recht revidiert worden. Staatsanwaltschaft und Polizei waren gleichzeitig reorganisiert worden, wobei sich in der Folge nicht alle Abläufe und Schnittstelle gleich gut bewährten.