Der Aufsichts-Fachkommission der Baselbieter Staatsanwaltschaft sollen weiterhin auch Strafgerichtspräsidenten angehören können. Auf deren Ausschluss will die Regierung nach der Vernehmlassung zu einer Gesetzesrevision verzichten, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Eine Mehrheit der Parteien war der Meinung, dass sich das bisherige Modell bewährt habe, hielt die Regierung fest. Sie respektiere diesen Willen, auch wenn ihrer Ansicht nach eine Anpassung Rollenkonflikte zwischen Richter- und Aufsichtsfunktion von vornherein vermeiden würde.
Nun soll immerhin die bisherige Bestimmung, wonach zwingend zwei Gerichtspräsidenten ins Gremium gewählt werden müssen, aus dem Gesetz gestrichen werden. Ursprünglich war der Ausschluss der Gerichtspräsidenten vorgeschlagen.
Auf das Konfliktpotential hingewiesen hatte vor zwei Jahren die Geschäftsprüfungskommission des Landrats. Sie stellte fest, dass in der Fachkommission mit den Strafgerichtspräsidien eigentlich «Kunden» der Staatsanwaltschaft sitzen, die zugleich deren Arbeit beaufsichtigen sollen.
An weiteren vorgeschlagene Änderungen des kantonalen Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Strafprozessordnung (EG StPO) will die Regierung indes auch nach der Vernehmlassung festhalten. Sie hat am Mittwoch die entsprechende Vorlage dem Landrat überwiesen.
Unter anderem soll neu die Regierung dem Parlament Kandidaturen für alle drei Sitze der Aufsichts-Fachkommission vorschlagen. Der Landrat soll an die Vorschläge aber nicht gebunden sein und gegebenenfalls jemand anders wählen dürfen.
Eine weitere Änderung betrifft den jährlichen Aufsichtsbericht der Fachkommission. Dieser soll neu zuerst nur noch dem Regierungsrat und erst anschliessend zusammen mit dem Inspektionsbericht über die beschlossenen Massnahmen dem Landrat vorgelegt werden.
Mehr Kompetenzen für Untersuchungsbeauftragte
Gleichzeitig sollen die Kompetenzen von Untersuchungsbeauftragten der Staatsanwaltschaft im Gesetz festgeschrieben werden. Diese sollen künftig Strafbefehle für Übertretungen erlassen können. Bisher fehlte im Baselbiet dazu die nötige Rechtsgrundlage, wie zuletzt im Februar das Bundesgericht festgestellt hatte.
Ein grosser Teil der Übertretungsstrafbefehle sind gemäss der Vorlage Verkehrsbussen von mehr als 300 Franken, die den Rahmen des Ordnungsbussenverfahrens übersteigen. Es handle sich dabei nicht um schwere Delikte. Insbesondere gehe es nicht um die Anordnung von Freiheitsstrafen.