Der Bundesrat will die Aufsicht über die obligatorische Krankenversicherung stärken und die Transparenz des Systems erhöhen. Er hat die dazu nötige Gesetzesrevision ans Parlament überwiesen. Auf eine von der Verwaltung unabhängige Aufsichtsbehörde will der Bundesrat aber verzichten.
Ausüben soll die Aufsicht weiterhin das Bundesamt für Gesundheit (BAG), wie der neue Gesundheits- und Sozialminister Alain Berset am Donnerstag vor den Medien erklärte. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und diverser Debatten im Parlament sei er zum Schluss gekommen, dass eine neue Aufsichtsbehörde nicht mehrheitsfähig sei, sagte Berset.
Sein Vorgänger Didier Burkhalter hatte den Vorschlag für eine Aufsichtsbehörde nach dem Vorbild der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) vor einem Jahr zur Diskussion gestellt. Burkhalter wollte die Aufsicht damit politisch unabhängiger machen und Interessenkonflikte vermeiden.
Reservebedarf aufgrund effektiver Risiken
Künftig sollen die Krankenkassen ihren Reservebedarf auf Basis der effektiv eingegangenen versicherungstechnischen Risiken sowie den Markt- und Kreditrisiken berechnen müssen. Bis Ende 2011 wurden die Mindestreserven nach der Anzahl Versicherter berechnet.
Mit dem neuen Aufsichtsgesetz will der Bundesrat auch Anforderungen an die Unternehmensführung stellen. Im Krankenversicherungsgesetz fehlen solche bislang.
Neue Offenlegungspflichten
Die Krankenkassen sollen in Zukunft ihr Lohnsystem offenlegen und im Geschäftsbericht Auskunft über die Löhne in den Führungsetagen geben. Im Vergleich zum Vernehmlassungsvorschlag zog hier Berset die Schraube noch etwas an.
So soll nicht nur der Gesamtlohn für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung ausgewiesen werden. Für den Verwaltungsrat sollen die Löhne einzeln unter Namensnennung offengelegt werden. Bei der Geschäftsleitung soll der Lohn und der Namen der Person genannt werden, die am meisten verdient.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eines Versicherers soll die Aufsichtsbehörde neu die Prämien verfügen können. Im Normalfall wird sie diese wie bis anhin bewilligen. Falls sich im Nachhinein erweist, dass die Prämien unangemessen über den effektiven Kosten liegen, kann die Aufsicht eine Rückerstattung anordnen.
Höhere Strafen drohen
Zur Durchsetzung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sollen der Aufsicht neue Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Neu drohen bei Verstössen Bussen von 500’000 Franken oder Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren. Derzeit gilt eine Höchstbusse von 5000 Franken.