Die zuständige kantonsrätliche Kommission will zum jetzigen Zeitpunkt keine aufsichtsrechtliche Untersuchung in der Causa Mörgeli einleiten. Die Kommission hat beschlossen, Ergebnisse anderer laufender Verfahren abzuwarten.
Die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) des Zürcher Kantonsrates hat sich am Donnerstag zum zweiten Mal mit Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) und Universitätsrektor Andreas Fischer getroffen.
Im Zentrum standen Antworten von Aeppli und Fischer auf Fragen der ABG zur Entlassung von Christoph Mörgeli als Oberassistent und Kurator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich. Dies Antworten habe man „intensiv diskutiert“, heisst es in einer Mitteilung der ABG vom Donnerstag.
Die ABG habe noch „offene Punkte zu Führung und Abläufen geortet“. Dennoch habe die Kommission einstimmig beschlossen, erst über weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen zu entscheiden, wenn Ergebnisse aus dem Rechtsmittelverfahren bei der Rekurskommission der Hochschulen sowie zu den strafrechtlichen Abklärungen zur Amtsgeheimnisverletzung vorliegen.
Fall für Juristen
Mörgeli war im September von der Universität Zürich entlassen worden. Als Gründe führt die Universität ungenügende Leistungen und illoyales Verhalten an. Mörgeli sieht sich jedoch als Opfer eines politischen Komplotts.
Ausgelöst wurde die Affäre Mörgeli durch Artikel im „Tages-Anzeiger“. Darin wurden Auszüge aus dem damals noch nicht freigegebenen Akademischen Bericht 2011 zitiert, in dem Mörgelis Arbeit harsch kritisiert wird. Wegen der verfrühten Herausgabe des Berichts hat die Universität Anzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung erstattet.
Christoph Mörgeli seinerseits rekurriert gegen seine Entlassung bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen. Sein Anwalt Manfred Küng hält die Uni-Argumente für nicht stichhaltig. Insbesondere die Leistungsbeurteilung durch Mörgelis neuen Chef, Flurin Condrau, wird nicht akzeptiert.
Condrau seinerseits hat auch Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, weil er in Mails bedroht worden ist.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit beschäftigt sich die ABG mit Themen wie Mitarbeiterführung oder mit Beurteilungen der universitären Institute. Sie hat – wie andere Kommissionen – kein Weisungsrecht.
Die ABG kann Empfehlungen aussprechen und mit parlamentarischen Vorstössen auf der politischen Ebene aktiv werden. Solche Empfehlungen werden jährlich öfters abgegeben. Meist werden sie ernst genommen und umgesetzt.