Das Urner Obergericht beurteilt ab heute zum zweite Mal, ob ein Erstfelder Barbetreiber 2010 einen Killer auf seine damalige Frau angesetzt hat. Die Urner Justiz muss den Fall erneut beurteilen, weil das Bundesgericht einen Schuldspruch von 2013 aufgehoben hatte.
Das Obergericht hatte damals den heute 47-jährigen Urner zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Es war überzeugt, dass der Beschuldigte im Januar 2010 ausserhalb seines Lokals auf einen holländischen Gast geschossen und im November 2010 einen Mann mit der Tötung seiner Gattin beauftragt hat. Diese wurde auf dem Heimweg durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt.
Der beschuldigte Wirt beteuerte stets seine Unschuld und sprach von einem Komplott. Das Bundesgericht hob den Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchten Mordes auf, dies wegen einer umstrittenen DNS-Spur und weil der holländische Gast als Hauptbelastungszeuge nicht vom Obergericht vorgeladen worden war.
Der Fall, der in den Medien auf ein immer grösseres Echo stiess, entwickelte sich knapp vor einem Jahr zur Justizaffäre. Weil der leitende Spurenermittler wegen eines privaten Zwists mit dem Beschuldigten befangen gewesen sein soll, griff auch der Landrat ein.
Geheimer Unbekannter
Ein Kroate wurde als Auftragsmörder rechtmässige verurteilt. In einem Interview mit der SRF-Sendung «Rundschau» erklärte er, dass der Barbetreiber unschuldig sei. Dessen Frau und ihr Freund hätten mit einem fingierten Tötungsversuch den Wirt ins Gefängnis bringen wollen. Die Schüsse sollen von einer weiteren Person abgefeuert worden sein, deren Namen im Fernsehbericht aber nicht genannt wurde.
Der Prozess vor dem Obergericht dürfte mindestens drei Sitzungstage dauern. Das Medienecho ist für Urner Verhältnisse gross: 15 verschiedene Medien haben sich zur Berichterstattung akkreditiert. Das Urteil dürfte erst zu einem späteren Zeitpunkt im November oder Dezember bekannt gegeben werden.