Nach Vorwürfen in Medien betreffend die Schwarzarbeitskontrollen im Kanton hat die Baselbieter Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet. Diese richtet sich gegen Unbekannt. Es gelte die Unschuldsvermutung, hält die Behörde in einer Mitteilung vom Montag fest.
Untersucht werde eine mutmassliche ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) sowie ein möglicher Leistungsbetrug zum Nachteil des Kantons Baselland, heisst es in der Mitteilung. Weitere Informationen will die Staatsanwaltschaft wegen des Untersuchungsgeheimnisses nicht geben.