Einen Tag nach den Wahlen gibt die Baselbieter Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie die Vorgänge bei der Schwarzarbeitskontrollstelle ZAK untersucht. Der Verdacht lautet auf ungetreue Geschäftsbesorgung und Betrug. Ausgelöst haben die Untersuchung neue, brisante Dokumente.
Der Druck auf den früheren Direktor der Baselbieter Wirtschaftskammer Hans Rudolf Gysin steigt stark an. Nach einer Welle von Enthüllungen zur Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK), die Gysin präsidiert, wandelt die Staatsanwaltschaft eine Vorabklärung in eine Strafuntersuchung um.
Der Verdacht lautet auf ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil der ZAK, deren Auftrag es ist, Schwarzarbeit auf Baustellen zu verhindern – und auf Leistungsbetrug zum Nachteil des Kantons. Ermittelt wird gegen Unbekannt. Welche Vorgänge die Ermittler unter die Lupe nehmen, will Michael Lutz, Sprecher der Behörde, nicht preisgeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Anonyme Anzeige
Der Schluss liegt nahe, dass die Strafuntersuchung die fragwürdige Deklaration von Lohnkosten der Kontrolleure zum Inhalt hat. Zumindest in einem von SRF-Regionaljournal publik gemachten Fall hat ein Kontrolleur deutlich weniger Lohn ausbezahlt erhalten, als dafür Subventionen entrichtet worden sind.
Womöglich sind auch neue Vorwürfe aufgetaucht, denn erst eine neue Strafanzeige löste laut Lutz die Untersuchung aus. Der Anzeigensteller soll nach Informationen der TagesWoche anonym gewesen sein, aber derart brisante Unterlagen vorgelegt haben, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen musste. Die Gewerkschaft Unia, die auch schon mit rechtlichen Schritten gedroht hat, steckt nach eigener Aussage nicht hinter der Anzeige.
Rücksicht auf Buser genommen
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Untersuchung nur einen Tag nach den Wahlen. Der amtierende Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser, Mitglied der ZAK und über Ämter bei Firmen im Umfeld der Wirtschaftskammer in die Affäre involviert, war in den letzten Wochen stark in die Kritik geraten.
Weil man die Wahlen nicht habe beeinflussen wollen, sei die Kommunikation erst am Montag erfolgt, sagt Lutz. Die Strafuntersuchung sei schon vergangene Woche eingeleitet worden. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist zumindest fragwürdig, schliesslich fand auch eine Beeinflussung statt, indem diese Information den Wählern vorenthalten worden ist.
Letztlich blieb die Verzögerung folgenlos: Christoph Buser schaffte für die FDP weder den Sprung in den National- noch in den Ständerat.
Weitere Verfahren
Parallel zum Verfahren der Staatsanwaltschaft läuft weiterhin eine Untersuchung des Gewerbeamts Kiga. Auch die eidgenössische Finanzkontrolle beschäftigt sich mit den Abrechnungen der ZAK.