In Baselland ist die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung für Landrätinnen und Landräte einen Schritt weiter: Die Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) hat eine entsprechende parlamentarische Initiative aus der SVP knapp gutgeheissen.
Der Landrat hatte den Vorstoss zur Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im März 2016 mit 42 gegen 37 Stimmen bei einer Enthaltung an die JSK überwiesen. Die SVP argumentierte damals, sie wolle nicht Sesselkleber unterstützen, sondern Wissen und Herzblut dem Landrat erhalten.
Nun schlug das Pendel noch knapper dafür aus: Die Zustimmung kam erst per Stichentscheid des freisinnigen JSK-Präsidenten zustande, wie dem am Dienstag publizierten Bericht zu entnehmen ist. Wie schon bei der Beratung im Landrat waren auch in der Vernehmlassung nur SVP und FDP dafür, alle anderen Ratsparteien aber dagegen.
Das Pro-Lager will Erfahrung, Wissen und Kontinuität nicht unnötig preisgeben; Wahlberechtigte könnten zudem bei Wahlen selber urteilen. Die JSK-Mehrheit will auch den Entscheid zur Frage dem Volk überlassen. Das Contra-Lager will mit der Beschränkung frischen Wind im Parlament sichern, Nachwuchskräfte einbinden und Filz verhindern.
Bei den letzten Wahlen im 2015 konnten sechs Landrätinnen und Landräte wegen der Amtszeitbeschränkung nicht mehr antreten. 2019 trifft die Guillotine 14 aktuelle Parlamentsmitglieder. Gemäss dem JSK-Bericht betraf die Beschränkung seit ihrem Inkrafttreten 1991 im Durchschnitt jeweils fünf Landratsmitglieder.
In der Nachbarschaft gelten gemäss Bericht ähnliche Guillotinen: In Basel-Stadt sind wie im Baselbiet vier vierjährige Amtsperioden das Maximum, im Jura sind es maximal drei fünfjährige Amtsperioden.
Die JSK hatte übrigens als Alternative zur Aufhebung der Beschränkung auch eine Umstellung auf fünf- statt vierjährige Legislaturen geprüft, jedoch mit acht gegen vier Stimmen verworfen.