Im Kanton Basel-Landschaft entscheidet das Volk über eine Abschaffung der generellen Subventionen für den Privatschulbesuch. Der Landrat änderte am Donnerstag das Bildungsgesetz, verpasste dabei aber das für eine Gesetzesrevision ohne Urnengang nötige Vierfünftelmehr.
Der Landrat sprach sich mit 65 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Gesetzesänderung aus. Gegen die Änderungen stimmten einzelne Parlamentarier von SP, Grüne/EVP, GLP/G-U sowie CVP/BDP. Umstritten war bei der zweiten Lesung einzig, ob die Vergabepraxis einer vorgesehenen Härtefallklausel von Regierung oder Landrat festgelegt wird.
Die Grünen wollten im Landratsbeschluss klare Grenzen festschreiben, bis zu welchem steuerbaren Einkommen Beiträge an einen Privatschulbesuch gewährt werden. Der Antrag sah eine Grenze von 100’000, 120’000 und 140’000 Franken vor, je nachdem, ob ein, zwei oder drei und mehr Kinder eine Privatschule besuchen.
Die SP schlug dagegen vor, die Kompetenz für die Härtefallklausel nicht ganz der Regierung im Rahmen einer Verordnung zu überlassen – dies hatte die vorberatende Landratskommission vorgesehen. Die SP wollte stattdessen gesetzlich verankern, die Frage in einem Landratsdekret zu regeln.
Anträge scheitern
Beide Anträge stiessen bei den bürgerlichen Parteien auf Widerstand. Während sich SVP und FDP hinter den Kommissionsvorschlag stellten, sprach sich die CVP für den Antrag der SP aus.
Die SVP brachte in der Folge einen eigenen Antrag in die Diskussion ein, der die Obergrenze auf 70’000 Franken festlegen wollte. Dieser obsiegte in der Abstimmung gegenüber dem Antrag der Grünen. Abgelehnt wurde in der Folge auch der Antrag der SP.
Ebenfalls gescheitert ist der Antrag der SVP. Sie wollte ihn mit dem Argument auf «Vertrauen in die Regierung» vor der Abstimmung noch zurückziehen – dies nachdem der Landrat die anderen Anträge abgelehnt hatte. Dieses Manöver war jedoch nicht mehr zulässig, weshalb die SVP geschlossen mithalf, den eignen Antrag zu versenken.
An Einkommen und Vermögen geknüpft
Mit der Schlussabstimmung hat das Parlament so den Vorschlag der vorberatenden Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) verabschiedet. Diese hatte die Härtefallklausel eingebracht, die auch einkommensschwachen Haushalten ermöglichen soll, weiterhin einen Privatschulbesuch zu finanzieren.
Die BKSK hatte die Härtefallklausel mit zwei Punkten begründet: Der Wechsel an eine Privatschule könne aus pädagogischen Gründen erfolgen oder weil ein Kind aus diversen Gründen in der staatlichen Schule keine erfolgreiche Laufbahn absolvieren könne.
Beiträge sollen gemäss dem BKSK-Vorschlag auf Gesuch von Erziehungsberechtigten gewährt werden und an deren Einkommen und Vermögen geknüpft sein. Der Beitrag soll maximal 2500 Franken pro Jahr betragen. Die Vergabepraxis wird von der Regierung auf Verordnungsstufe geregelt.
Die Regierung wollte ursprünglich mit einer Streichung aller Privatschulbeiträge langfristig 3,7 Millionen Franken einsparen. Bildungsdirektorin Monica Gschwind sprach sich indes im Landrat nun für die Härtefallklausel aus.
Zweimal gescheitert
Die Regierung wollte diese Sparmassnahme aus dem Paket «Finanzstrategie 2016-2019» schon ab dem kommende Schuljahr umsetzen. Mit der Volksabstimmung wird dieses Ziel verfehlt. Vorgesehen ist bei der Umsetzung eine Übergangsfrist von zwei Jahren; Einsparungen erreichen erst danach die volle Höhe.
Im Kanton Basel-Landschaft erhalten gemäss Landratsvorlage bisher rund 1500 Schülerinnen und Schüler eine staatliche Unterstützung für ihren Privatschulbesuch. Dieser beträgt während der obligatorischen Schulzeit pro Kind jährlich 2500 Franken.
Der Verzicht auf die Subvention ist seit Jahren ein Thema. Die Massnahme war schon Teil jenes Sparpakets, das der Baselbieter Souverän 2012 abgelehnt hatte. Im November 2013 scheiterte Regierung zudem damit, die Privatschulbeiträge auf die Gemeinden zu überwälzen: Auf diese Vorlage trat das Parlament damals nicht ein.