Aus Mangel an Beweisen: Basler Fan freigesprochen

Ein Fan des FC Basel ist vom Zürcher Bezirksgericht vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen worden – aus Mangel an Beweisen. Der 32-Jährige war im Mai 2011 im Letzigrund bei den Krawallen vor dem Spiel FCZ gegen FCB dabei.

Polizisten im Einsatz während eines Spiels des FC Basel im Jahr 2011 (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein Fan des FC Basel ist vom Zürcher Bezirksgericht vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen worden – aus Mangel an Beweisen. Der 32-Jährige war im Mai 2011 im Letzigrund bei den Krawallen vor dem Spiel FCZ gegen FCB dabei.

Damals war es zu schweren Ausschreitungen im Eingangsbereich des Stadions gekommen. Rund 100 Basler Fans hatten plötzlich mehrere Verpflegungsstände angegriffen und geplündert. Als die private Sicherheitsfirma eingegriffen hatte, warfen die Basler Fans mit Steinen und Flaschen und gingen mit Eisenstangen auf ihre Gegner los.

Es entstand ein Sachschaden von über 90’000 Franken. Mehrere Personen wurden verletzt. Der 32-jährige Basler wurde bei einer Internet-Fahndung der Zürcher Kantonspolizei überführt. Ausserdem war er auf einem Beweis-Video erkennbar. Nachdem er sein Bild in Online-Medien entdeckt hatte, stellte sich der Fussballfan.

Der 32-Jährige beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Er verabscheue solche Szenen, beteuerte er und erklärte, dass er zwischen die Fronten geraten sei. Einerseits habe man ihn von hinten geschoben, andererseits hätten die Männer der Sicherheitsfirma vorne alles dicht gemacht.

Rettende «Wegwärts-Bewegung»

Das Gericht sprach den Mann am Montag vom Vorwurf des Landfriedensbruchs frei. Auf dem Film sei eine Wegwärts-Bewegung des Baslers erkennbar, sagte der Richter. Für den Angeklagten spreche zudem, dass er trotz Kapuzenpulli seinen Kopf nicht bedeckt und sich später aus freien Stücken gestellt habe.

Es sei nicht erwiesen, dass der Mann sich freiwillig in der gewaltbereiten Gruppe aufgehalten habe, argumentierte der Richter. Das Gericht sprach dem 32-Jährigen eine Prozessentschädigung von 4’300 Franken zu. Der Mann wurde vom Schweizerischen Fussballverband wegen der Vorfälle mit einem Rayonverbot belegt.

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