Auskutschiert: Basler Polizeikader müssen auf persönlichen Dienstwagen verzichten

Jahrelang machten Offiziere der Basler Kantonspolizei vom widerrechtlichen Privileg Gebrauch, ein persönliches Dienstfahrzeug zu nutzen. Damit soll nun Schluss sein.

Das hohe Kader fuhr im Saurer-Mannschaftswagen: Im Jahr 1935 kaufte die Basler Polizei zwei dieser offenen Gefährte für je 32'600 Franken.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Jahrelang machten Offiziere der Basler Kantonspolizei vom widerrechtlichen Privileg Gebrauch, ein persönliches Dienstfahrzeug zu nutzen. Damit soll nun Schluss sein.

Basler Polizeioffiziere müssen demnächst auf einen ihnen persönlich zugeteilten Dienstwagen verzichten. Eine departementsinterne Regelung, die ihnen vor Jahren zu diesem Privileg verholfen hat, wird derzeit überarbeitet.

23 persönlich zugeteilte Dienstwagen stehen derzeit im Fuhrpark der Basler Blaulichtorganisationen: 18 sind es bei der Polizei und fünf bei der Rettung, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement einräumt. JSD-Sprecher Andreas Knuchel bestätigte Angaben der «Basler Zeitung» vom Mittwoch, wonach diese Praxis derzeit überprüft wird.

Den Polizeioffizieren stehen diese Fahrzeuge rund um die Uhr für Dienstfahrten und den direkten Arbeitsweg zur Verfügung. Das ist im Spesenreglement des Kantons Basel-Stadt so nicht vorgesehen. Den privaten Gebrauch von Dienstfahrzeugen lässt dieses Reglement nämlich nur in Ausnahmefällen zu.

«Sehr grosszügige Auslegung»

Die vom JSD praktizierte Ausnahmeregelung ist denn auch schon von der Finanzkontrolle moniert worden. Deren Leiter Daniel Dubois sprach gegenüber der SDA von einer «sehr grosszügigen Auslegung» der Ausnahmebestimmungen. Private Fahrten mit den Dienstfahrzeugen würden jedoch vorschriftsgemäss mit 70 Rappen pro Kilometer abgegolten, hält Dubois fest.

Wann die persönlich zugeteilten Dienstwagen eingeführt wurden, weiss offensichtlich niemand. Doch die Problematik sei dem JSD seit Längerem bewusst. Schon 2013 wurde laut Knuchel begonnen, sämtliche departementsinternen Weisungen zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.

Dabei sei auch festgestellt worden, dass die heutige Regelung der Dienstfahrzeuge den kantonalen Bestimmungen nicht mehr genüge, hält Knuchel fest. Die Finanzkontrolle wurde im Zuge einer Revision auf die Problematik aufmerksam.

Derzeit werde die neue Weisung ausgearbeitet und anschliessend der Finanzkontrolle zur Prüfung vorgelegt. Details sind noch nicht bekannt. Klar ist jedoch laut Knuchel, dass es in Zukunft keine persönlich zugeteilten Dienstwagen mehr geben wird.

Polizeisprecher Andreas Knuchel nimmt gegenüber SRF Stellung zu den Vorwürfen:

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