Ausländerinnen und Ausländer können sich im Kanton Jura künftig in die Exekutiven von Gemeinden wählen lassen. Der jurassische Souverän hat der dafür nötigen Revision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte im dritten Anlauf mit 54 Prozent Ja zugestimmt.
Für die Gesetzesrevision, welche die Integration der ausländischen Bevölkerung in die Lokalpolitik erleichtern soll, waren 13’623 Jurassierinnen und Jurassier, dagegen 11’618 Die Stimmbeteiligung betrug 46,3 Prozent.
Die Vorlage, die dem obligatorischen Referendum unterstand, geht auf eine vom Kantonsparlament abgeschwächte parlamentarische Initiative der linken Gruppierung CS-POP zurück; sie wurde von FDP und SVP bekämpft, für die der Weg in die Politik über die Einbürgerung erfolgen soll.
Wie die Regierung und die grosse Mehrheit des Parlaments sprach sich auch der Souverän für Ausweitung des passiven Wahlrechts aus. Damit sich Ausländer in den jurassischen Kommunen in den Gemeinderat wählen lassen können, müssen sie mindestens zehn Jahre in der Schweiz und ein Jahr im Kanton Jura gelebt haben.
Weder Kantonsparlament noch Gemeindepräsidium
Bereits seit dem Jahr 2000 steht in einzelnen Gemeinden auch das Parlament Ausländern offen. Das Gemeindepräsidium und das Kantonsparlament bleiben aber Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten.
Der Kanton Jura war einst Pionier bei den politischen Rechten für Ausländer. Das aktive Wahlrecht auf Gemeinde- und Kantonsebene für Menschen ohne Schweizer Pass ist seit der Kantonsgründung 1979 in der Verfassung verankert. Ausgenommen sind einzig Verfassungsfragen.
Die Ausweitung des passiven Ausländerwahlrechts gelang nun jedoch erst im dritten Anlauf. Ähnliche Vorlagen verwarf das Stimmvolk 1996 und 2007 – das letzte Mal aber nur knapp mit 51 Prozent Nein-Stimmen.