Ein ausländischer Staatsbürger hat unter dem Namen eines Schweizer Armeeangehörigen an einem Wiederholungskurs teilgenommen. Nun will die Armee die Kontrollen verschärfen: Wer seinen Wiederholungskurs in einer anderen Einheit absolviert, muss sich künftig ausweisen.
Bisher sind zwei Fälle bekannt, in welchen eine Person unter falschem Namen einrückte. Dies teilte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) am Donnerstag mit. Die GPK informiert hatte die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), die für Aufsicht über den Nachrichtendienst zuständig ist.
Warum die beiden Personen sich in die Armee einschlichen und ob sie dafür von den richtigen Soldaten bezahlt wurden, gaben weder die GPK noch die GPDel bekannt. Sie kenne keine Einzelheiten über den Fall mit dem ausländischen Staatsangehörigen, sagte die Präsidentin der zuständigen Subkommission, Ida Glanzmann (CVP/LU) auf Anfrage. Was den anderen Fall betreffe, wisse sie nur, dass dieser länger her sei.
GPDel-Präsident Pierre-François Veillon (SVP/VD) sagte, er könne sich nicht an die Details erinnern. Wichtig sei aber ohnehin nur, dass sich so etwas nicht wiederhole. Vom ausländischen Staatsbürger hatte die GPDel im Rahmen ihrer Abklärungen zum Fall des Rütli-Bombers erfahren. Die Armee wollte dazu keine Stellung nehmen.
Einschleichen möglich
Mit den Sofortmassnahmen der Armee ist die GPK zufrieden. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht hatte die Armee zunächst keine Massnahmen treffen wollen. Armeechef André Blattmann schrieb in einer Stellungnahme, es könne nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich ein Unberechtigter in Schulen oder Kurse der Armee einschleiche. Wenn sich jemand die nötigen Dokumente sowie eine Uniform und allenfalls eine Armeewaffe beschaffen könne, sei dies möglich.
Es geht insbesondere um Fälle, in welchen ein Wehrpflichtiger seinen Wiederholungskurs in einer anderen Einheit absolviert, wo ihn die anderen nicht kennen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Armeeangehörige Wiederholungskurse verschieben – was ein Drittel tut – oder wenn ein Wehrpflichtiger längere Zeit im Ausland war.
Deshalb soll in diesen Fällen künftig die Identität des Wehrpflichtigen anhand eines Zivilausweises geprüft werden. Die Diensttuenden werden über die neue Massnahme im Dienstaufgebot orientiert.