Ausländische Taxis dürfen definitiv wieder Gäste am Flughafen Zürich aufnehmen. Die IG Airport Taxi Fahrer hat beschlossen, das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes von Ende Oktober nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Damit wird es rechtskräftig.
Den Verzicht begründet die IG in einer Mitteilung vom Mittwoch damit, dass für einen Weiterzug ans Bundesgericht das Geld fehle. Zudem wolle man nicht, dass der ganze Streit von vorne beginne.
Das Urteil erlaubt ausländischen Taxibetrieben wieder offiziell, am Flughafen Passagiere einzuladen – zumindest während der 90 Tage pro Jahr, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens erlaubt sind. Schweizer Taxibetriebe hatten sich über mehrere Instanzen gegen den offiziellen Zugang für Ausländer gewehrt.
Inoffiziell, kritisiert die IG, hätten ausländische Taxis aber ohnehin ständig am Flughafen und anderswo in der Schweiz Passagiere eingeladen und abgesetzt. Auch die 90-Tage-Regel sei von den Behörden nie durchgesetzt worden.
Taxi-IG fordert: Gleiche Regeln für alle
Die IG fordert nun, dass die ausländischen Taxifahrer – wenn sie schon wieder offiziell am Flughafen tätig sein können – zumindest die gleichen Kriterien erfüllen wie die hiesigen Fahrer.
Das heisst: einen Fahrtenschreiber führen, Arbeitszeiten kontrollieren, gleich hohe Standplatz-Gebühren und Löhne bezahlen wie die Schweizer sowie die Beförderungspflicht für Kurzfahrten einhalten. Würden diese Regeln bei den ausländischen Taxis nicht durchgesetzt, seien diese gegenüber den Schweizern bevorzugt.
Zu Ende ist der Taxi-Streit mit Sicherheit nicht: Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) kündigte bereits an, dass sie sich für ein Ende der 90-Tage-Regel einsetzen will.