Auslandschweizer können elektronische Stimmabgabe überprüfen

Auslandschweizer, die in den Kantonen Aargau und Solothurn registriert sind, können bei der Abstimmung vom 8. März erstmals die Übermittlung ihrer Stimmabgabe verifizieren. In beiden Kantonen haben die Auslandschweizer seit vier Jahren die Möglichkeit, ihr Stimmrecht über das Internet auszuüben.

Auslandschweizer, die in den Kantonen Aargau und Solothurn registriert sind, können bei der Abstimmung vom 8. März erstmals die Übermittlung ihrer Stimmabgabe verifizieren. In beiden Kantonen haben die Auslandschweizer seit vier Jahren die Möglichkeit, ihr Stimmrecht über das Internet auszuüben.

Die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten neu auf ihren Stimmrechtsausweisen aufgedruckte personifizierte Codelisten. Die Listen enthalten für jede mögliche Abstimmungsantwort einen Verifizierungscode.

Die Stimmberechtigten können damit kontrollieren, ob die bei der E-Voting-Stimmabgabe auf ihren PC angezeigten Verifizierungscodes mit den Codes im Stimmrechtsausweis übereinstimmen. Sie können damit selbst prüfen, dass ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist, wie die beiden Staatskanzleien am Montag mitteilten.

Das Angebot wird von den Auslandschweizern beider Kantone rege genutzt. Bei der nationalen Abstimmung vom 30. November 2014 gaben mehr als zwei Drittel der Aargauer Auslandschweizer ihre Stimme per E-Voting ab. Im Kanton Solothurn waren es 25 Prozent.

In einer nächsten Phase sollen auch die Stimmbürger ausgewählter Aargauer und Solothurner Gemeinden die Möglichkeit erhalten, E-Voting als dritten Stimmkanal zu nutzen. Im Kanton Aargau stimmte der Regierungsrat letzten Herbst einem Pilotversuch in den Gemeinden Aarau, Baden, Biberstein, Buchs und Wettingen zu.

Im Kanton Solothurn wird zurzeit abgeklärt, welche Gemeinden sich am Projekt beteiligen wollen. Definitiv für eine vorzeitige Einführung von E-Voting hat sich Zuchwil entschieden.

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