Auslandschweizer sollen an der Wahl des baselstädtischen Ständerats teilnehmen dürfen. Dies beschloss der Grosse Rat am Mittwoch mit anderen Wahlrechtsanpassungen. Er verzichtete hingegen darauf, auf den Stimm- und Wahlcouverts die Unterschrift zu verlangen.
Die Regierung hatte die Unterschriftspflicht vorgeschlagen, um unerlaubtes Ausfüllen fremder Stimmzettel zu erschweren. Derzeit verlangen nur drei Kantone keine Unterschrift. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission war jedoch dagegen, und ihr folgten alle Fraktions-Voten, sodass die Regierung ihren Antrag zurückzog.
Gegen die Unterschrift wurde argumentiert, sie wäre ein neues Erschwernis, das mehr ungültige Stimmen verursachen und so die Stimmbeteiligung drücken könnte. Zudem würden Stimmfälschungen weniger auffallen, da zur Wahrung des Stimmgeheimnisses die Couverts und die Zettel zuerst getrennt und erst dann die Zettel ausgezählt würden.
Kennziffer statt Unterschrift
Die Änderungen des kantonalen Wahlgesetzes zu primär technischen Fragen wurden am Ende fast einstimmig beschlossen. So bleibt es beim heutigen System mit einer Kennziffer auf dem Couvert. Unbestritten waren Anpassungen des kantonalen Wahlrechts – Verfassung und Gesetz – wegen Neuerungen auf Bundesebene zum Erwachsenenschutzrecht.
Hingegen plädierte die LDP gegen das Ständerats-Wahlrecht für Auslandschweizer, welches auch die Regierung abgelehnt hatte: Mitbestimmen dürfen sollten nur selber Betroffene, mahnten die Liberalen. Das Ratsplenum war aber mit 69 zu 5 Stimmen (Verfassung) respektive 80 zu 7 Stimmen (Gesetz) deutlich grosszügiger.
Bei der nach Bundesrecht geregelten Nationalratswahl dürfen Auslandschweizer mitwählen. Die Ständeratswahl zu regeln liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Grosse Rat hatte eine Motion eines Freisinnigen für das Auslandschweizer-Ständeratswahlrecht im März 2012 als Auftrag an die Regierung überwiesen.
Im Weiteren hat der Grosse Rat nach mehrheitlich wohlwollender Debatte formell Kenntnis genommen vom Legislaturplan 2013-2017 der Regierung. Ein SVP-Rückweisungsantrag wurde mit 73 gegen 15 Stimmen abgelehnt.