Ausnahme-Rechtsgrundlagen für EDV-Vernetzungs-Pilotversuche

Für zeitlich befristete Pilotversuche von internetbasierten Datennetzen möchte die Basler Regierung ausnahmsweise auf dem Verordnungsweg Rechtsgrundlagen schaffen dürfen. Dazu möchte sie das Gesetz über die Information und den Datenschutz anpassen lassen.

Für zeitlich befristete Pilotversuche von internetbasierten Datennetzen möchte die Basler Regierung ausnahmsweise auf dem Verordnungsweg Rechtsgrundlagen schaffen dürfen. Dazu möchte sie das Gesetz über die Information und den Datenschutz anpassen lassen.

Mit der Teilrevison, die sie am Dienstag dem grossen Rat beantragt hat, möchte die Regierung «unter bestimmten Voraussetzungen» neue Systeme wie zum Beispiel für eGovernment (online Behördenkontakte) oder eHealth (Gesundheitsdatenbank) zuerst rasch austesten können, bevor sie flächendeckend eingeführt werden.

Das Datenschutzgesetz werde zwar ohnehin demnächst totalrevidiert, hiess es im Gesundheitsdepartement auf Anfrage, doch das dauere für die anstehenden Projekte zu lange. Der kantonale Datenschützer sei mit dem Vorgehen einverstanden; es gehe um eine reine Formalie.

Gleichzeitig zur Gesetzesänderung beantragt die Regierung auch eine Investition für das «Modellprojekt eHealth Region Basel» von 750’000 Franken. Eine hälftige Bundes-Beteiligung daran ist beantragt, aber noch nicht zugesagt. Neben diesem einmaligen Betrag werden auch jährliche Kosten von 198’000 Franken bis spätestens 2017 beantragt.

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