Die wegen Terrorvorwürfen angeklagte Autorin Asli Erdogan darf die Türkei weiterhin nicht verlassen und damit auch keine Preise im Ausland persönlich entgegennehmen. Ein Istanbuler Gericht lehnte am Dienstag einen Antrag zur Aufhebung der Ausreisesperre ab.
Asli Erdogan habe das Gericht gebeten, ihr wenigstens vorübergehend die Ausreise zu genehmigen, damit sie Auszeichnungen im Ausland entgegennehmen könne, berichtete der Sender CNN Türk. Die Autorin erhält unter anderem in Österreich den Bruno-Kreisky-Menschenrechtspreis, der im Mai oder Juni verliehen werden soll.
Asli Erdogan war im Dezember aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Autorin und acht weiteren Angeklagten wird unter anderem Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vorgeworfen. Ihnen droht lebenslange Haft.
Hintergrund ist die Tätigkeit der Angeklagten für die inzwischen geschlossene pro-kurdische Zeitung «Özgür Gündem». Die türkischen Behörden sehen das Blatt als Sprachrohr der PKK. Asli Erdogan hatte unter anderem Kolumnen für die Zeitung geschrieben und war im August bei einer Razzia gegen «Özgür Gündem» festgenommen worden.
«Ich kann mit diesem abgründigen Hass nicht mehr umgehen. Ich zerbreche noch daran», hatte die 49-Jährige in einem Telefongespräch mit der «Süddeutschen Zeitung» im Januar gesagt. «Und unabhängig davon, seien wir ehrlich: Wer braucht hier noch so etwas wie Literatur?!»