Der IS-Unterstützer, der am Donnerstag frühzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden sollte, kommt stattdessen in Ausschaffungshaft. Der Einzelrichter des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau bestätigte die Massnahme für drei Monate.
Die Ausschaffungshaft für den Iraker sei vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau vom 21. Juli bis zum 20. Oktober angeordnet worden, sagte Simone Kiefer, Fürsprecherin bei den Gerichten des Kantons Aargau, am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Sie bestätigte damit eine Meldung der SRF-Sendung «Echo der Zeit» vom Dienstagabend. Gemäss Kiefer fiel das Urteil unter anderem gestützt auf eine Ausweisungsverfügung und ein Einreiseverbot auf unbestimmte Zeit durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).
Das fedpol selber wollte zum konkreten Fall keine Auskunft geben. Sprecherin Cathy Maret bestätigte jedoch auf Anfrage, dass ihr Amt im Fall der Gefährdung der inneren Sicherheit die Möglichkeit habe, eine Verfügung zur Ausweisung zu erlassen. Das sei in der Vergangenheit noch nie passiert, sagte Maret.
Damit handelt es sich im Fall des Irakers wohl um eine Premiere. Der Betroffene kann die Verfügung beim Eidg. Justizdepartement und Polizeidepartement (EJPD) anfechten. Letzte Instanz wäre dann der Bundesrat.
Freilassung war für Donnerstag vorgesehen
Erst am Dienstag hatte die Strafkammer des Bundesstrafgerichts ihren Entscheid veröffentlicht, wonach der Iraker am Donnerstag freikommen sollte, nachdem er zwei Drittel seiner Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten abgesessen hatte. Damit sei die zeitliche Voraussetzung für eine bedingte Haftentlassung erfüllt, hiess es.
Ferner sah das Gericht «keinerlei Anzeichen», die zur Annahme führten, der Mann werde im Fall einer Entlassung weitere Straftaten begehen. Dies obwohl nicht «sämtliche möglichen» Beurteilungsmerkmale klarerweise für eine günstige Prognose sprächen.
Drei Jahre und sechs Monate Gefängnis
Die Iraker sass seit März 2014 in Haft – zunächst in Untersuchungs- und dann Sicherheitshaft. Im März dieses Jahres wurde er in erster Instanz vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er mit seinen Aktivitäten in den sozialen Medien die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterstützt haben soll.
Zudem wurde ihm mehrfache Förderung und versuchte Förderung der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz zur Last gelegt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil die Begründung noch nicht vorliegt. Erst danach würden sie entscheiden, ob sie das Urteil anfechten wollten, sagte der Anwalt des Iraker, Philipp Kunz, auf Anfrage.
Trotzdem stellte der Iraker ein Gesuch um bedingte Haftentlassung. Dieses begründete er damit, dass eine Fluchtgefahr ausgeschlossen sei, denn seine Familie sowie seine Geschwister lebten in der Schweiz. Auch sei ihm bereits ein Arbeitsplatz zugesagt worden. Das Regionalgefängnis stellte dem zweifachen Vater zudem einen guten Führungsbericht aus.