Zähneknirschend hat der Nationalrat am Donnerstag einer Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Sinn der SVP zugestimmt. Um dem Volkswillen Genüge zu tun, nimmt er eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze in Kauf.
Mit 106 zu 65 Stimmen bei 11 Enthaltungen ist der Nationalrat als Erstrat dem Antrag seiner staatspolitischen Kommission gefolgt, für die Umsetzung den Text den Durchsetzungsinitiative heranzuziehen. Diese listet detailliert auf, bei welchen Delikten ein Ausländer oder eine Ausländerin die Schweiz verlassen muss.
Wiederholungstäter werden bereits bei leichteren Delikten wie einfacher Körperverletzung oder Einbruchdiebstahl ausgeschafft. Der Missbrauch von Sozialhilfe und Sozialversicherungen werden ebenfalls im Deliktskatalog aufgeführt.
Die Durchsetzungsinitiative wird aber nicht in allen Punkten umgesetzt: Als bedeutendste Abweichungen hat der Nationalrat weder die Definition des zwingenden Völkerrechts noch den Vorrang der Bestimmungen über die Ausschaffung vor dem Völkerrecht ins Gesetz übernommen.
Der Ausschaffungs-Automatismus jedoch soll im Strafgesetzbuch Eingang finden. Das bedeutet, dass der Richter den Landesverweis ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls aussprechen muss, sofern dem Verurteilten im Heimatstaat nicht gerade Verfolgung oder Folter drohen. Dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit könnte damit nicht Genüge getan werden.
Bewusster Bruch der Verfassung
Dessen war sich die Kommission bewusst, und auch die bürgerlichen Fraktionen nahmen die Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien sehenden Auges in Kauf. Ziel sei es, das Dilemma zwischen Volkswillen und Verfassung nicht noch zu verschärfen, sagte Kommissionssprecher Gerhard Pfister (CVP/ZG).
Würde die Durchsetzungsinitiative angenommen, stünden die problematischen Bestimmungen nämlich nicht nur im Gesetz, sondern in der Verfassung. Und die Chancen, dass sie angenommen würde, seien in der Kommission als gut eingeschätzt worden, sagte Pfister.
Linke und Grüne unterstützten den Vorschlag des Bundesrats, der eine aus seiner Sicht vermittelnde Lösung vorgelegt hatte. Der fundamentale Unterschied zur Durchsetzungsinitiative besteht darin, dass die Schwere der Straftat beim Ausschaffungsentscheid berücksichtigt werden könnte.
Gemäss Entwurf des Bundesrats ist im Normalfall eine Mindeststrafe von 6 Monaten nötig für einen Landesverweis von 5 bis 15 Jahren oder im Wiederholungsfall 20 Jahren. Diese Regelung soll Ausschaffungen wegen Bagatelldelikten verhindern.
Es gebe nicht nur eine Möglichkeit, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken. Es treffe auch nicht zu, dass der Vorschlag der Kommission dem Volkswillen entspreche: Beim Deliktskatalog gehe die Vorlage weit über die Ausschaffungsinitiative hinaus.
„Gipfel der Inkohärenz“
Geringfügige Vergehen und sogar Antragsdelikte sollen gemäss Nationalrat zwingend zur Ausschaffung führen, während Steuerbetrüger im Land verbleiben dürfen – für Sommaruga der „Gipfel der Inkohärenz“.
Sie erinnerte auch daran, dass die fundamentalen rechtsstaatlichen Garantien mit der Abstimmung über die Initiative nicht abgeschafft worden seien. Und auch diese seien vom Volk abgesegnet und in der Verfassung verankert worden. „Sie sind demokratisch genauso legitimiert wie die neue Verfassungsbestimmung aufgrund der Ausschaffungsinitiative“, sagte Sommaruga.
Durchsetzungsinitiative teilweise ungültig
Im Anschluss an die Debatte über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative beriet der Nationalrat auch über die Durchsetzungsinitiative selber. Gegen die Stimmen der SVP beschloss er, diese für teilweise ungültig zu erklären. Grund ist, dass die Initiative den Umfang des zwingenden Völkerrechts definiert, und erst noch zu eng.
Die Initiative selber empfahl der Nationalrat mit 131 zu 51 Stimmen zur Ablehnung. SVP-Präsident Toni Brunner (SG) stellte einen Rückzug in Aussicht, falls der Ständerat bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative nicht hinter den Nationalrat zurückfällt. Beide Vorlagen gehen nun an die kleine Kammer.
Volk und Stände haben die Ausschaffungsinitiative im November 2010 angenommen. Weil die Umsetzungsarbeiten nicht im Sinne der SVP vorangingen, reichte die Partei Ende 2012 die Durchsetzungsinitiative ein.