Ein ausserordentlicher Staatsanwalt muss im Kanton Aargau einen Polizeieinsatz von 2009 untersuchen, bei dem ein gewalttätiger Mann durch zwei Polizeischüsse verletzt worden war. Das hat das Bundesgericht entschieden und zwei Beschwerden gutgeheissen.
Die Beschwerdekammer des Obergerichtes hatte die entsprechenden Anträge der Oberstaatsanwaltschaft und des betroffenen Mannes abgelehnt, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt den Polizeieinsatz von Wohlen strafrechtlich untersuchen soll.
Auch der Regierungsrat hatte sich für eine solche Untersuchung stark gemacht. Wie aus den am Donnerstag veröffentlichten Erwägungen des Bundesgerichtes hervorgeht, muss der ausserordentliche Staatsanwalt sämtliche Verfahren des Falles führen.
Dabei geht es um Verfahren gegen zwei Mitglieder der Sondereinheit „Argus“ der Kantonspolizei und gegen den gewalttätigen Mann selbst. Auf dessen Antrag hin soll unter anderem auch die Rolle des Chefs der Kriminalpolizei abgeklärt werden.
Gewalttätiger Streit mit Ehefrau
Der heute 32-jährige Serbe hatte am Abend des 25. Mai 2009 mit seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung gestritten. Die Frau alarmierte die Polizei und konnte sich mit ihrem Kleinkind unverletzt in Sicherheit bringen.
Mehr als zwei Stunden nach dem Alarm stürmte die Sondereinheit „Argus“ die Wohnung. Ein Mitglied setze eine Elektroschockpistole ein. Ein zweites Mitglied der Sondereinheit gab aus der Dienstwaffe zwei Schüsse ab. Die Polizei sprach von „Notwehr“.
Die Schüsse trafen den alkoholisierten Serben im Bauch. Der Mann musste längere Zeit in Spitalpflege verbringen. Wegen des Verdachts auf Körperverletzung eröffnete das damalige Bezirksamt Bremgarten je ein Strafverfahren gegen die beiden „Argus“-Mitglieder sowie gegen den gewalttätigen Mann.
Weil die Strafverfolgungsbehörden im Aargau neu organisiert wurden, wurden die Fälle später der neu geschaffenen Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zugeteilt.
Regierungsrat muss Staatsanwalt einsetzen
Die leitende Staatsanwältin beantragte wegen engen beruflichen Beziehungen mit den angezeigten Kadermitgliedern der Kantonspolizei, dass der Fall einer anderen Staatsanwaltschaft zugewiesen wird. Die Beschwerdekammer des Obergerichtes wies dies jedoch ab.
Nach den Beschwerdeentscheiden des Bundesgerichtes muss der Regierungsrat nun einen ausserordentlichen Staatsanwalt einsetzen. Dieser wird den Fall untersuchen und allenfalls Strafanträge gegen die „Argus“-Mitglieder, gegen das Polizeikader und gegen den Mann stellen.