Der Nationalrat will wieder kurze Freiheitsstrafen statt bedingte Geldstrafen. Dies hat er am Donnerstag bekräftigt. Die Motion, die ihm Anlass gab zu einer kurzen Strafrechts-Debatte, wandelte er jedoch in einen Prüfungsauftrag um.
Grund ist, dass der Bundesrat die Revision des Strafgesetzbuchs längst aufgegleist hat. Wegen der anhaltenden Kritik an den 2007 eingeführten bedingten Geldstrafen und mehreren Vorstösse der eidgenössischen Räte hat er vorgeschlagen, kurze Freiheitsstrafen wieder einzuführen. Mit elektronischen Fussfesseln sollen diese auch ausserhalb von Gefängnissen und Anstalten vollzogen werden können.
Nach dem positiven Echo in der Vernehmlassung kündigte der Bundesrat an, dem Parlament im Frühling 2012 eine Botschaft für ein neues Sanktionssystem vorzulegen. Noch vor den Beratungen im Parlament soll auch die Evaluation des neuen Strafrechts fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten vorliegen.
Angesichts dieser laufenden Arbeiten mochte der Nationalrat keine offenen Türen einrennen. Wie bei früheren Vorstössen verzichtete er darauf, dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag zu geben. Stattdessen wandelte er eine Motion von Ständerat Werner Luginbühl (BDP/BE) in ein Postulat um. Davon erhofft sich der Rat auch eine aussagekräftige Auswertung der Auswirkungen der Strafrechtsrevision von 2007.
Eine von Luzi Stamm (SVP/AG) vertretene Minderheit, welche die Form der Motion beibehalten wollte, unterlag nur knapp mit 79 zu 76 Stimmen. Stillschweigend beschloss der Nationalrat zudem, die Behandlung zweier Standesinitiativen mit dem gleichen Anliegen aufzuschieben.