Nach dem Schweizer Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative ist unklar, wie es mit dem Stromabkommen zwischen der EU und der Schweiz weiter geht. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden die Verhandlungen jedoch ausgesetzt.
Am Montag habe die EU-Kommission «ein demnächst geplantes Treffen auf technischer Verhandlungsebene abgesagt», hiess es seitens des Eidgenössisches Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Die Begründung lautete, dass ein nächstes technisches Treffen erst sinnvoll sei, «wenn Gespräche innerhalb der EU sowie zwischen der EU und der Schweiz Klarheit zur weiteren Zusammenarbeit geschaffen haben», liess das EDA verlauten.
Ohne Rahmenabkommen kein Stromabkommen
Die Verhandlungen über den Zugang der Schweiz zum europäischen Strommarkt befinden sich eigentlich auf der Zielgeraden. Die EU hatte sich jedoch von Beginn weg auf den Standpunkt gestellt: ohne Rahmenabkommen zur Lösung der «institutionellen Fragen» kein Stromabkommen.
Die EU erhoffe sich von der Bundesratssitzung am (morgigen) Mittwoch eine gewisse Klärung der Situation, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag.
Denn erst wenn die EU weiss, was die Schweiz konkret plant, kann sie für sich Entscheidungen fällen. Das weitere Vorgehen müsse dann im grösseren Kontext der bilateralen Beziehungen analysiert werden, teilte die EU-Kommission weiter mit. Somit sind zurzeit praktisch alle zwischen der EU und der Schweiz offenen Dossiers im «Stand-by»-Modus.
EU-Minister stimmen Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zu
Die EU-Minister haben derweil am Dienstag in Brüssel der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien zugestimmt. Kroatien ist am 1. Juli 2013 der Europäischen Union beigetreten.
Zunächst war wegen dem Ja zur SVP-Masseneinwanderungs-Initiative nicht sicher, ob die EU-Mitgliedstaaten das für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien notwendige Zusatzprotokoll akzeptieren werden oder nicht. Was sie gemäss einer durch die EU veröffentlichten Liste getan haben.
Auf Schweizer Seite muss sich eigentlich das Parlament als nächstes mit der Vorlage befassen. Doch der Initiativtext besagt, dass «keine völkerrechtlichen Verträge» abgeschlossen werden dürfen, die gegen die Initiative verstossen. Daher muss noch geklärt werden, ob dieses Zusatzprotokoll für Kroatien als Vertrag gilt oder nicht.