Australiens Oberstes Gericht erkennt neutrales Geschlecht an

In Australien kann neben dem weiblichen und dem männlichen auch ein neutrales Geschlecht rechtswirksam bei den Behörden eingetragen werden. Das Oberste Gericht des Landes gab am Mittwoch einem als Mann geborenen und zur Frau umoperierten Menschen namens Norrie Recht.

Norrie fühlt sich weder als Mann noch als Frau (Bild: sda)

In Australien kann neben dem weiblichen und dem männlichen auch ein neutrales Geschlecht rechtswirksam bei den Behörden eingetragen werden. Das Oberste Gericht des Landes gab am Mittwoch einem als Mann geborenen und zur Frau umoperierten Menschen namens Norrie Recht.

Norrie fühlt sich keinem der beiden herkömmlichen Geschlechter zugehörig. Als Geschlechtsangabe ist demnach „non-specific“ (unbestimmt) zulässig. Norrie zeigte sich „überglücklich“.

Das Gericht traf seine Entscheidung einstimmig. Es werde anerkannt, „dass ein Mensch weder männlich noch weiblich sein kann“, heisst es darin. Um sich nun als Mensch unbestimmten Geschlechts eintragen zu lassen, muss der Betroffene ein ärztliches Gutachten vorlegen.

„Vielleicht können die Menschen jetzt verstehen, dass es mehr gibt als nur zwei Geschlechter“, kommentierte Norrie den Richterspruch. Auch das Zentrum für Menschenrechte begrüsste das Urteil. Das Oberste Gericht habe „ewiggestrige Vorstellungen zu den Geschlechtern“ verworfen.

Samuel Rutherford von der militanten Gruppe Gender Agenda erklärte, das Urteil sei nicht nur von einem praktischen Standpunkt her wichtig. Es öffne den Weg „hin zur Gleichheit und gegen die Diskriminierung“.

Unklarheit nach Operation

Norrie, heute 53 Jahre alt, wurde als Mann geboren, hatte sich aber 1989 zu einer Frau umoperieren lassen – allerdings war der Eingriff insofern nicht erfolgreich, als sich Norrie danach weiter unsicher über die sexuelle Identität war.

2010 war Norrie zunächst von den Behörden in New South Wales mit „unbestimmtem“ Geschlecht eingetragen worden, diese Entscheidung wurde jedoch kurz darauf zurückgenommen. Norrie sprach damals von einem „gesellschaftlichen Mord“ und begann einen Gang durch die Instanzen.

Im vergangenen Jahr hatte ein Berufungsgericht in New South Wales Norrie Recht gegeben, dagegen hatten die Behörden nochmals Einspruch eingelegt. Mit dem Urteil von Mittwoch unterlagen sie nun endgültig.

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