Im Prozess gegen mehrere Pharmaunternehmen ist einem australischen Contergan-Opfer eine mehrfache Millionensumme zugesprochen worden. Es sei ein Vergleich erzielt worden, dessen Summe vertraulich behandelt werde, erklärten die Anwälte der 50-jährigen Lynette Rowe.
Der Betrag reiche aus, um die ohne Arme und Beine geborene Frau für den Rest ihres Lebens gut zu versorgen, sagten die Anwälte am Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof im Bundesstaat Victoria. Der Vergleich wurde demnach mit dem Pharmakonzern Diageo getroffen, der Nachfolgegesellschaft der britischen Vertreiberfirma Distillers.
An der Sammelklage sind zahlreiche weitere Opfer beteiligt, die mit Missbildungen zur Welt kamen, nachdem ihre Mütter während der Schwangerschaft ein Mittel mit dem Contergan-Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatten. Nach Angaben von Rowes Anwälten will Diageo auch mit anderen Klägern einen Vergleich erzielen.
Bei der Bekanntgabe der Einigung brach Rowe in Tränen aus. Ihr Fall zeige, „dass man keine Arme und Beine braucht, um die Welt zu verändern,“ sagte sie.
Verhandlungen mit deutscher Grünenthal laufen
Die Klage richtet sich auch gegen das deutsche Pharmaunternehmen Grünenthal. Der Prozess läuft derzeit noch, eine Anhörung ist für Oktober geplant. Rowes Anwälte wollen diese jedoch auf August 2013 verschieben, um Vergleichsverhandlungen zu ermöglichen und weiteren Geschädigten die Möglichkeit zu geben, sich an der Klage zu beteiligen.
Rowes Anwalt Michael Magazanik warf Grünenthal vor, mehrfach versucht zu haben, den Fall zu behindern und sich nun „geweigert“ zu haben, sich an dem Vergleich zu beteiligen.
Grünenthal kündigte an, sich dem Gerichtsverfahren stellen zu wollen. Er bedauere die „Konsequenzen der Thalidomid-Tragödie“, sei aber davon überzeugt, bei „Entwicklung des Medikaments“ alle damaligen Standards eingehalten zu haben, erklärte der deutsche Arzneimittelhersteller.
In Deutschland war das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan von 1957 bis 1961 rezeptfrei vertrieben worden. Sein Wirkstoff Thalidomid führte weltweit bei insgesamt bis zu 12’000 Kindern, davon rund 5000 in Deutschland, zu dauerhaften Schädigungen wie schwerwiegende Fehlbildungen von Armen und Beinen.