Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnet kein Strafverfahren im Falle der mutmasslichen Steuereintreibung durch Eritrea in der Schweiz. Eine entsprechenden Strafanzeige von Mitte September durch die Bundeskriminalpolizei führt nicht zu einer Strafuntersuchung.
Dass kein Strafverfahren eröffnet wird, hat die BA bereits am 9. November entschieden, wie sie der «Neuen Zürcher Zeitung» auf Anfrage mitteilte, die in ihrer Ausgabe vom Mittwoch über den Entscheid berichtete. Laut der Strafanzeige wurden von eritreischen Staatsbürgern in der Schweiz Steuern eingezogen oder verlangt. Als möglichen Tatbestand hatte die Justizbehörde eine verbotene Handlung für einen fremden Staat geltend gemacht.
Die BA kommt nun zum Schluss, dass die Steuer an sich legal sei, da sie vom eritreischen Staat beschlossen wurde und nicht von den Angehörigen des Generalkonsulats in Genf. Die Zeitung zitiert aus einer Verfügung der BA, wonach weder das Abgeben von Einzahlungsscheinen im Konsulat noch ein zu Steuereinziehungszwecken eröffnetes Konto bei einer Schweizer Bank oder gemeldete Beobachtungen, dass Exil-Eritreer mutmasslichen Steuereintreibern Geld übergeben hätten, einen hinreichenden Tatverdacht für eine Verfahrenseröffnung darstellt.
Die BA hatte bereits im Oktober darauf hingewiesen, dass die Hürde sehr hoch sei, wenn es darum gehe, den Beweis der «verbotenen Handlung» zu erbringen. Zuvor war in dem Fall über mehrere Monate hin ermittelt worden.