Die Bundesanwaltschaft fordert härtere Strafen gegen Mafiosi und Geldwäscher. Die heutige Strafnorm sei „ein zahnloser Tiger und leider völlig untauglich, um die italienische organisierte Kriminalität zu verfolgen“, sagte der stellvertretende Bundesanwalt Ruedi Montanari.
Im Interview mit der „Zentralschweiz am Sonntag“ sprach er sich dafür aus, dass die Mitwirkung in einer kriminellen Organisation wie ein Tötungsdelikt mit bis zu fünfzehn Jahren Haft bestraft werden kann.
„Schliesslich schrecken Mafiosi zur Durchsetzung ihrer Interessen auch vor Tötungen nicht zurück“, sagte Montanari. Heute drohten Mafiosi fünf Jahre Haft.
Die Mafia wickelt immer häufiger ihre Geschäfte über die Schweiz ab. Grund dafür ist unter anderem das rigorosere Vorgehen der italienischen Behörden.
Die Bundesanwaltschaft hatte schon im Frühjahr in ihrem Jahresbericht erklärt, dass mutmassliche Mitglieder der vier wichtigsten italienischen Mafiaorganisationen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Eine Erhöhung der Strafnorm fordert die BA auch für Geldwäscherei. Heute drohe einem einfachen Dieb mit fünf Jahren Haft eine strengere Strafe als einem Geldwäscher. Ein Geldwäscher könne mit maximal drei Jahren bestraft werden. „Das versteht doch niemand“, sagte Montanari. Er forderte eine Erhöhung auf fünf Jahre.