Pedalos und Ruderboote, die sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernen, müssen auf dem Bodensee künftig mit Rettungswesten ausgerüstet sein. So sieht es die überarbeitete Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) vor, die Anfang 2014 in Kraft tritt.
Der Bundesrat hat die BSO am Mittwoch gutgeheissen. Mit dieser Regelung werde die Sicherheit erhöht, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Die Regelung lehne sich weitgehend an die Vorschriften für schweizerische Binnengewässer an, die seit 2007 in Kraft sind.
Eine zweite Änderung betrifft Brückenspringer. Künftig ist es verboten, von einer Rheinbrücke zu springen, wenn sich ein Schiff nähert. Im Bereich der Seerhein- und Rheinstrecke zwischen Konstanz und Schaffhausen sei es in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen gekommen, schreibt das BAV zur Begründung.
Weiter führen die drei Anrainerstaaten des Bodensees aufgrund der neuen BSO einen gemeinsamen Funkkanal für die Seerettung ein. Auf die geplante Verschärfung der Abgasvorschriften für Sportboote wird hingegen vorerst verzichtet. Hier will man die Entwicklung in der EU abwarten.
Dafür gilt künftig eine Partikelfilterpflicht für neue Fahrgast- und Lastschiffe. Der Partikelausstoss neuer Schiffe kann damit um mehr als 97 Prozent reduziert werden.