Die Bank Coop entschuldigt sich bei den betroffenen Kunden dafür, dass letzte Woche Kontoauszüge in den falschen Briefkästen gelandet sind. Ob die Bank Entschädigungen leistet, ist offen. Kunden, welche die fremden Auszüge erhielten, sollen sich zu Geheimhaltung verpflichten.
«Basierend auf ersten internen Abklärungen dieses bedauerlichen Ereignisses wurden Ihre Auszüge an einen falschen Adressaten gesandt. Diesen Umstand bedauern wir ausserordentlich und bitten Sie um Entschuldigung», heisst es im Brief, der spätestens am heutigen Freitag diejenigen Kunden erreichen sollte, deren Auszüge falsch verschickt wurden.
Bei denjenigen Kunden, welche die fremden Auszüge zugeschickt bekamen, landet ein anderer Brief im Briefkasten. Diesem ist ein Antworttalon beigelegt, in welchem die Kunden angeben sollen, ob sie die fremden Kontoauszüge beigelegt haben oder was mit diesen geschehen ist. Zur Auswahl stehen neben einer leeren Antwortzeile «bereits an die Bank Coop retourniert» und «vernichtet».
Zusätzlich sollen diese Kunden mit ihrer Unterschrift bestätigen, «von den irrtümlich zugestellten Bankunterlagen keine Kopien angefertigt zu haben und die dadurch zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen weiterhin geheim zu halten».
90 Prozent haben Verständnis
«90 Prozent der Kunden reagieren verständnisvoll», sagte Natalie Waltmann, Sprecherin bei Bank Coop, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Ob es die Bank Coop beim Entschuldigungsbrief belassen wird oder ob sie auch Entschädigungen leistet, sei noch unklar, sagte Waltmann. Bisher sei die Datenaufarbeitung im Vordergrund gestanden.
Über die genaue Anzahl betroffener Kunden gibt die Bank nach wie vor keine Auskunft. «Wir können die erhärteten Zahlen erst bekanntgeben, wenn die laufende unabhängige Untersuchung abgeschlossen ist», sagte Waltmann. Die Untersuchung des Vorfalls wird vom Beratungsunternehmen Deloitte durchgeführt.
«Nach Abschluss der Untersuchung wird auch entschieden, welche Massnahmen die Bank Coop ergreift, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden», sagte Waltmann.
Nach wie vor hängig ist das polizeiliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen Verdachts der fahrlässigen Verletzung des Bankgeheimnisses. «Die Ermittlungen laufen», sagte René Gsell, stellvertretender Sprecher der Behörde, gegenüber der sda.
Die Bank Coop kooperiere mit der Staatsanwaltschaft bei der Aufarbeitung des Falls, sagte Bank-Coop-Sprecherin Waltmann. Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma wurde über den Fall informiert. «Wir stehen mit beiden Behörden in Kontakt», sagte Waltmann.