Die Banken planen weitere Lieferungen von Mitarbeiterdaten. Sie haben jedoch dem Datenschützer zugesichert, die Mitarbeitenden im Voraus zu informieren.
Datenschützer Hanspeter Thür traf sich am Dienstag mit Bankenvertretern. Am Donnerstag teilte er mit, die fünf betroffenen Banken hätten sich dazu verpflichtet, die Mitarbeitenden detailliert zu informieren. Die Banken planten weitere Datenlieferungen, sagte Thür gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es sei deshalb darum gegangen, die Modalitäten festzulegen.
Vereinbart wurde, dass die einzelnen Mitarbeitenden nach einer allgemeinen Information nachfragen können, ob sie betroffen sind. Sind sie es, gewähren die Banken ihnen auf Verlangen Einsicht in die Dokumente. Damit haben die Bankmitarbeitenden laut Thür die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und allenfalls gerichtlich vorzugehen.
Es sei dann an den Banken, die Mitarbeitenden davon zu überzeugen, dass die Datenlieferung in ihrem Sinne sei, sagte Thür. Ihm hätten die Banken erklärt, dass das Schwärzen einzelner Namen die Betroffenen eher mehr als weniger gefährde, da die US-Behörden dies als Hinweis auf gesetzeswidrige Handlungen deuteten.
Vorsorgliche Massnahmen angedroht
Mitte August hatte Thür von den Banken verlangt, vorläufig keine weiteren Mitarbeiterdaten an die USA zu liefern. Er habe grosse Zweifel daran, dass die Herausgabe der Daten rechtens gewesen sei, sagte er damals. Mit den Zusagen der Banken zeigt sich Thür nun zufrieden: Er verzichtet vorläufig darauf, beim Bundesverwaltungsgericht vorsorgliche Massnahmen zu beantragen. Damit hatte er den Banken gedroht.
Der Datenschützer hält jedoch fest, die Banken trügen weiterhin die volle Verantwortung für jede Übermittlung von Mitarbeiterdaten an die US-Behörden. Auch führt er die laufenden Abklärungen zu den erfolgten Datenlieferungen weiter. In den kommenden Wochen will er die Dokumente der Banken prüfen und falls nötig eine Empfehlung erlassen.
GPK verlangt Bericht
Zu den bereits erfolgten Datenlieferungen verlangt nun auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) Erklärungen. Bis Mitte Oktober soll der Bundesrat einen Bericht vorlegen. Er soll darlegen, was ihn dazu bewogen hat, den Banken das Aushändigen der Daten zu ermöglichen.
Zudem soll er erklären, auf welchen Rechtsgrundlage seine Beschlüsse beruhen und wie er den rechtlich geschützten Interessen der Bankangestellten Rechnung getragen hat. Gestützt auf den Bericht des Bundesrates werde sie entscheiden, ob sie weitere Massnahmen ergreife, teilte die GPK am Donnerstag mit.
Die GPK verlangt Auskunft zu den Bundesratsbeschlüssen vom 18. Januar und vom 4. April dieses Jahres. Am 18. Januar hatte der Bundesrat beschlossen, dass im Rahmen der Aufsichtsamtshilfe vorläufig nur anonymisierte Mitarbeiterdaten an die USA übermittelt werden dürfen.
Am 4. April ermöglichte der Bundesrat den Banken dann die Übermittlung nicht anonymisierter Mitarbeiterdaten. Er sicherte ihnen nämlich zu, dass dies nicht als verbotene Handlung für einen fremden Staat gelten würde.