Barbetreiber darf wegen Verdunkelungsgefahr nicht aus Gefängnis

Der Erstfelder Barbetreiber, der seit über vier Jahren in Sicherheitshaft auf ein rechtskräftigtes Urteil wartet, kommt weiterhin nicht auf freien Fuss. Das Urner Obergericht hat wegen Verdunkelungsgefahr ein Gesuch um Haftentlassung abgewiesen.

Die Gefängnistür für den Erstfelder Barbetreiber bleibt weiterhin zu. Er sitzt seit vier Jahren in Sicherheitshaft und kam nur im Januar vorübergehend frei. (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Erstfelder Barbetreiber, der seit über vier Jahren in Sicherheitshaft auf ein rechtskräftigtes Urteil wartet, kommt weiterhin nicht auf freien Fuss. Das Urner Obergericht hat wegen Verdunkelungsgefahr ein Gesuch um Haftentlassung abgewiesen.

Der Barbetreiber soll im Januar 2010 ausserhalb seines Lokals auf einen Gast geschossen haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, er habe die Ermordung seiner damaligen Ehefrau in Auftrag gegeben. Diese wurde im November 2010 durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt.

Das Obergericht sprach den Barbetreiber in zweiter Instanz schuldig. Er sollte für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hob das Urteil aber auf.

Im Gegensatz zum Barbetreiber ist ein zweiter Mann als Auftragsschütze rechtskräftig verurteilt. Dieser gab die Tat aber nie zu und sagte im Gefängnis gegenüber der Sendung «Rundschau» des Fernsehens SRF, der Barbetreiber sei unschuldig und Opfer eines Komplotts. Die versuchte Ermordung der Frau sei von ihr selbst und ihrem Freund inszeniert worden, um den Barbetreiber in Haft zu bringen.

Diese Aussagen veranlassten den Kanton Uri Anfang Juni, einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen und ein neue Strafuntersuchung zu eröffnen. Wegen dieser muss der Barbetreiber vorläufig im Gefängnis bleiben.

Neue Untersuchung

Die Verdunkelungsgefahr bestehe nur noch wegen dieses neu eröffneten Verfahrens, teilte das Obergericht am Dienstag mit. Die neue Strafuntersuchung könnte auch Auswirkungen auf das noch hängige Hauptverfahren haben, da es teilweise um die gleichen Sachverhaltsfragen gehe. So seien Manipulationen und Beeinflussungen nicht auszuschliessen.

Das Obergericht weist darauf hin, dass sich das neue Untersuchungsverfahren erst im Anfangsstadium befinde. Der als Schütze verurteilte Mann sei zwar bereits einvernommen worden, doch habe er weder den Namen der Person genannt, die angeblich tatsächlich geschossen haben soll, noch sich sonst inhaltlich zur Planung und Durchführung des angeblichen Mordkomplottes geäussert.

Auch die «Rundschau» ist gemäss den Ausführungen des Gerichts nicht bereit, zweckdienliche Informationen herauszugeben. Der mutmassliche Schütze sei somit weder ermittelt noch einvernommen worden.

Der Barbetreiber war Ende Januar aus der Sicherheitshaft entlassen worden, wurde Anfang Mai auf Geheiss des Bundesgerichtes wieder inhaftiert. Auch damals lautete die Begründung Verdunkelungsgefahr.

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